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Das Einmaleins des Rechtsstaats

Von Katharina Schmidt

Analysen

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Die Optik ist windschief. Von schweren Ermittlungsfehlern ist da die Rede und von unprofessionellem Handeln der Staatsanwaltschaft. Der Unterausschuss des Innenausschusses im Parlament hat den ermittelnden Behörden im Fall Natascha Kampusch ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt. Die Vertreter der fünf Parteien nutzten die Gunst der Stunde und forderten, dass das Parlament - zum Beispiel in Form eines Unterausschusses - die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft kontrollieren können sollte. Freilich nur bei abgeschlossenen Verfahren und ohne Eingriff in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung.

Die Forderung nach einer besseren Kontrolle der Staatsanwaltschaft ist nicht nur vor dem Hintergrund der Pannen im Fall Kampusch berechtigt. Geraten die Staatsanwälte doch spätestens seit der umstrittenen Reform der Strafprozessordnung 2008 - seither ersetzen sie als "Herr des Verfahrens" den Untersuchungsrichter und verantworten die Ermittlungen - in die Kritik. Immer wieder wird ihnen vorgeworfen, politische Verfahren zu verzögern oder gar zu verschlampen.

Das Parlament mit der Kontrolle zu beauftragen, wie es übrigens vor Jahren die damalige Innenministerin Maria Fekter gefordert hat, ist allerdings eine denkbar schlechte Idee. Selbst, wenn es sich nur um eine nachträgliche Kontrolle handelt, wird mit einer Verquickung von Justiz und Parlament an den Grundfesten der Republik gerüttelt. Denn es ist eine Schulweisheit, dass hierzulande das Prinzip der Gewaltenteilung gilt - und da sollten Legislative und Judikatur nun einmal voneinander getrennt sein.

Ein Mehr an Kontrolle könnte aber - analog zum Beispiel der Volksanwaltschaft - von einer Instanz ausgeübt werden, die zwar vom Parlament gewählt wird und diesem auch berichtspflichtig ist, ansonsten aber in ihren Entscheidungen außerhalb der parlamentarischen Ordnung steht. Auch diese Debatte wurde bereits mehrfach geführt, vor allem im Zusammenhang mit dem umstrittenen Weisungsrecht der Justizministerin. Die Richter fordern seit langem die Einrichtung eines Rats der Gerichtsbarkeit, im Raum stand auch ein vom Nationalrat mit Zweidrittelmehrheit gewählter Generalstaatsanwalt. Mit Letzterem kann sich die SPÖ anfreunden, die ÖVP eher nicht.

Auch der Ruf nach einer parlamentarischen Kontrolle ertönt nicht so einhellig, wie das die Abgeordneten dargestellt haben. Am Freitag sagte FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer, das Parlament habe keine klare Linie, sein SPÖ-Gegenüber Hannes Jarolim sprach gar von einem "komplett durchgeknallten" Vorschlag und einer Gefahr für die Gewaltenteilung. Tatsächlich wäre dann wohl mehr als nur die Optik schief.