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Und jetzt also auch noch der "Beethovenfries" ... Ja, bleibt denn gar nichts mehr im Land? Muss man wirklich die ganze Kunst ausverschenken?
Moment! - Ganz so ist es nicht.
Dass die Republik Österreich im Besitz bestimmter Kunstwerke ist, hat mit der Geschichte zu tun. Die Nationalsozialisten stahlen jüdischen Eigentümern ihren Kunstbesitz oder pressten ihn ihnen, im noch günstigeren Fall, für einen lächerlichen "Kaufpreis" ab. Der nunmehrige auf dem Gebiet der Ostmark befindliche Besitz des sogenannten Dritten Reichs ging nach 1945 in den der wiedererstandenen Republik Österreich über. Hinterlassenschaften von Sammlern, die sich privat an jüdischem Eigentum bereichert hatten, kamen hinzu.
Will die Republik Österreich sich vom geistigen Erbe des Nationalsozialismus distanzieren, muss sie auch auf dessen materielles Erbe verzichten. Andernfalls wäre die Republik Österreich hier Nachfolgerin des NS-Staates.
Beim "Beethovenfries" indessen liegen die Dinge anders: Obwohl auch in seiner Geschichte die Enteignung durch die Nationalsozialisten eine Rolle spielte, ist er ganz eindeutig nicht durch nationalsozialistische Machenschaften in den Besitz der Republik gelangt - inwiefern zu Recht, muss nun geklärt werden.
Sollte der "Beethovenfries" unrechtmäßig oder durch einen Trick mit dem Gesetz in den Besitz der Republik gelangt sein, sollte ihn diese schnellstmöglich restituieren. Ein Rechtsstaat darf nicht im Besitz von Diebesgut sein. Schon gar nicht, wenn er sich diesmal nicht auf die Nationalsozialisten ausreden kann.