Die geplante Asylnovelle könnte Familienzusammenführung de facto verunmöglichen.
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Wien. Wenn Politiker von einer Verwaltungsreform sprechen, meinen sie in der Regel: weniger Bürokratie. Ergebnis der politischen Asyl-Debatte dürfte nun aber Gegenteiliges zufolge haben, nämlich mehr Aufwand für die Verwaltung. Für den Klubchef der SPÖ, Andreas Schieder dräut sogar ein "Bürokratiemonster" auf Österreich zuzukommen.
Die von der ÖVP betriebe Gesetzesnovelle mit der Überschrift "Asyl auf Zeit" wurde nun auf ihre parlamentarische Reise geschickt, begleitet von skeptischen Kommentaren des Koalitionspartners SPÖ. Verteidigungsminister Gerald Klug nannte das Vorhaben "vertretbar" - und war damit noch am positivsten gestimmt. Schieder verwies auf das Begutachtungsverfahren. Es müsse gewährleistet werden, dass der Verwaltungsaufwand nicht den gewünschten Effekt übersteigt. Wobei der zusätzliche Aufwand laut einem internen Papier aus dem Innenministerium in der Praxis handhabbar zu sein scheint.
Drei Jahre warten
Die Novelle sieht in erster Linie zwei Neuerungen im Asylrecht vor. Erstens soll der Asylstatus nicht mehr unbefristet mit der Option einer eventuellen Aberkennung vergeben werden, sondern generell zeitlich auf drei Jahre befristet werden. Der Status müsste danach aktiv verlängert werden, was eine Umkehrung der bisherigen Usance darstellt. Deshalb auch die Bedenken wegen des bürokratischen Aufwands.
Die zweite Neuerung betrifft den Familiennachzug, der signifikant erschwert werden soll, vor allem für subsidiär Schutzberechtigte. Das sind Personen, die nicht als Flüchtling gemäß der Genfer Konvention anerkannt werden, deren Rückkehr aufgrund der Lage im Herkunftsland aber als unmöglich eingeschätzt wird. Dies betrifft primär Afghanen, aber auch Syrer erhalten diesen Status, der auch jetzt befristet ist (auf ein Jahr). Neu ist aber, dass ein Antrag auf Familiennachzug für jene Gruppe erst nach drei Jahren statt wie bisher nach einem Jahr möglich sein soll. Darüberhinaus müssen ausreichend Wohnraum, Existenzmittel und eine Krankenversicherung nachgewiesen werden.
Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR befürchtet, "dass durch die geplanten Einschnitte Familien für viele Jahre oder auch für immer auseinandergerissen werden", sagt Christoph Pinter, der Leiter des UNHCR in Österreich. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf Studien des Hilfswerks, wonach sich das Fehlen eines Familienlebens negativ auf die Integration auswirkt.
Hohes Einkommen nötig
Vor allem der Nachweis eines entsprechenden Einkommens dürfte sich in der Praxis als sehr schwer herausstellen. Für Ehepaare werden derzeit 1307,89 Euro netto gefordert, pro Kind kommen dann noch 134,59 Euro hinzu. Ein Mann, der Frau und Kind nachholen will, muss demnach 1442,48 Euro verdienen, wobei unter Umständen noch Teile der Miete hinzurechnet werden müssen. Problematisch für subsidiär Schutzberechtigte ist, dass sie auf dem Arbeitsmarkt durch ihren befristeten Aufenthaltsstatus strukturell benachteiligt sind. In der Realität ist es für sie sehr schwierig, einen Arbeitgeber zu finden, der ihnen trotz des unsicheren Aufenthalttitels eine langristige Stelle gibt.
Asylberechtigte müssen zwar keine derartigen Anforderungen erfüllen, allerdings nur dann, wenn innerhalb von drei Monaten ein Antrag auf Familienzusammenfährung gestellt wird. Auch das ist neu. "Aufgrund des Netzes an Rechtsberatung für Asylwerber und sonstiger allgemeiner Informationsquellen kann wohl davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Mehrheit der Anträge innerhalb der 3-Monate-Frist gestellt wird", heißt es in dem Papier des Innenministeriums. So gesehen würde sich wenig ändern und auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand, der mit der Prüfung von Einkommen und Wohnungsgröße einhergeht, gering bleiben.
Beim Verein Asylkoordination stößt gerade dieser Punkt der Novelle auf besonders massive Kritik. Der Antrag auf Familiennachzug muss nämlich an einer Botschaft im Herkunftsland gestellt werden. Im Fall von Afghanistan und Syrien, von wo die meisten Flüchtlinge nach Österreich gelangen, liegen die zuständigen Botschaften sogar außerhalb der Landesgrenze in Islamabad (Pakistan) sowie in Beirut (Libanon). "Es dauert oft lange, einen Termin zu bekommen", sagt Anny Knapp von der Asylkoordination.
Für Syrer bietet das Außenministerium auf seiner Webseite die Möglichkeit einer Online-Terminvereinbarung an. Beim Selbstversuch der "Wiener Zeitung" wird als frühester Termin der 29. März 2016 angezeigt. Das liegt deutlich außerhalb der Drei-Monate-Frist.
Sollte dies tatsächlich so sein - eine Nachfrage im Außenministerium brachte vor Redaktionsschluss keine Aufklärung -, könnte dies ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sein. Bei Entscheidungen in Sachen Familiennachzug hat sich der EGMR bisher zwar restriktiv gezeigt, was anderes wäre es aber, wenn kein faires Verfahren gewährleistet werden würde.
Kosten bis 10 Millionen Euro
Dass mit den Verschärfungen des Asylrechts die Attraktivität Österreichs als Zielland gesenkt werden soll, ist erklärtes Ziel von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Gerade Afghanen hätten tatsächlich real kaum Chancen, ihre Kernfamilie (Kind, Ehepartner) nachzuholen. Was den vielfach kritisierten Verwaltungsaufwand betrifft, dürfte sich dieser jedoch in der Praxis in Grenzen halten.
Denn geprüft werden die Asylentscheide nach drei Jahren nur dann en detail, wenn sich im Herkunftsland die Lage gravierend verändert hat. Sollte etwa in Syrien in drei Jahren nach wie vor Krieg herrschen, werden den Asylberechtigten lediglich Mitteilungen zugestellt, dass ihr Status verlängert wird. Nur wenn sich die Lage ändert, wird tatsächlich jeder Fall einzeln neu geprüft. Dann wird es auch teuer.
Das Innenministerium rechnet mit Kosten bis zu 10 Millionen Euro jährlich, hinzu käme dann noch der Aufwand für die Prüfung des Familiennachzugs, der maximalmit einer halben Million Euro angesetzt wird. Sollten dadurch aber tatsächlich weniger Personen in Österreich Asyl beantragen sowie Asylberechtigte nach drei Jahren ihren Status wieder verlieren, würden sich auch Einsparungen für den Staat ergeben.