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Das Ende des Sparkassenbeamten

Von Veronika Gasser

Wirtschaft
Hundert Jahre nach ihrer Einführung ist die Pragmatisierung von Sparkassenbediensteten ab 2009 ein Auslaufmodell. Kündigungsschutz gibt es nur noch für ältere Mitarbeiter in den letzten fünf Jahren vor dem Pensionsantritt. Foto: bilderbox

Sparkassen und Gewerkschaft fanden Kompromiss. | Kündigungsschutz nur für Ältere. | Wien. Die Pragmatisierung bei Sparkassen ist ab 2009 passé. Drei Jahre waren Sparkassenverband und Gewerkschaft um eine Lösung bemüht. Von der neuen Regelung sind etwa 5000 der 16.000 Sparkassen-Mitarbeiter betroffen. Nur ein kleiner Teil dieser 5000 wird noch in den Genuss des absoluten Kündigungsschutzes kommen.


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Derzeit sind 7250 Beschäftigte definitiv gestellt, wie die Pragmatisierung im Sparkassenjargon heißt. An deren Status ändert sich überhaupt nichts. Der Kompromiss behandelt die Ansprüche von 3200 Mitarbeitern, die bereits jetzt auf der Warteliste stehen und weiteren 2000, die bis Ende 2008 noch dazukommenwerden. Nur wenige von ihnen werden es bis Ende März 2009 schaffen, die Unkündbarkeit und die begehrte Administrativpension zu erlangen. Wer zum Zug kommt, entscheidet wie bisher der Arbeitgeber auf Grundlage einer Quote. Diese Quote sinkt in den nächsten Jahren schrittweise, bis sie schließlich 2009 völlig wegfällt. Für Anwärter, die nicht mehr pragmatisiert werden, wurde eine Spezialregelung der erschwerten Kündigung gefunden.

Für Neueintretende gibt es keine Privilegien

Künftig unterscheidet das Recht zwischen betriebsbedingten und personenbedingten Kündigungen. Erstere kommen das Kreditinstitut teurer, weil den Betroffenen kein Verschulden trifft. Im Vorfeld möglicher Kündigungen sind Verhandlungen mit dem Betriebsrat vorgesehen. Dabei muss auch auf die persönliche Situation des Mitarbeiters Rücksicht genommen werden. Ist der betriebsbedingt Gekündigte über 45 Jahre, hat er auch Anspruch auf die Administrativpension. Weiters kann er bis zum Doppelten der gesetzlichen Abfertigung beanspruchen. Weniger günstig trifft es neu Eingetretene. Sie können maximal mit einer Zusatzabfertigung von zwei Gehältern rechnen, wenn sie 10 Dienstjahre haben.

Unkündbar ist künftig nur noch, wer maximal fünf Jahre bis zum gesetzlichen Pensionsalter hat. Dass gerade dieser Passus zum Pferdefuß für ältere Sparkassenmitarbeiter werden könnte, schließt Verhandlerin Claudi Kral-Bast, stellvertretende Bereichsleiterin der GPA, nicht aus. Denn die Arbeitgeber könnten sich entschließen, einen Mitarbeiter abzubauen, kurz bevor der Kündigungsschutz in Kraft tritt.

Zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis zeigt sich der Generalsekretär des Sparkassenverbands Michael Ikrath: "Ich bin froh, wenn wir in Zukunft nicht mehr mit den ÖBB verglichen werden." Auch sei es ein guter Ansatz, schneller als der Bund gewesen zu sein. Er lobt den guten Konsens. "Mit Brachialgewalt vorzugehen, überlassen wir den anderen Banken", ätzt Ikrath in Bezug auf den Konkurrenten BA-CA, der das Dienstrecht trickreich änderte.

Rupert Dollinger, Personalleiter der Erste Bank und Verhandlungsleiter für die Sparkassen, ist überzeugt, dass die heimischen Institute damit ihre "Hausaufgaben gegenüber den Kollegen in Osteuropa" erledigt haben. Das Ende des Definitivums habe eine starke Signalwirkung.