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Das Etikett Mindestsicherung

Von Martin Schenk

Gastkommentare

Mindestsicherung, Sozialhilfe, Grundeinkommen, Basislohn, bedarfsorientierte Grundsicherung: Was verbirgt sich dahinter? Grob gesagt sind es vier Modelle:


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* Das erste ist eine Reform der Sozialhilfe, wie sie aktuell diskutiert wird. Die neue Mindestsicherung ist im Wesentlichen die alte Sozialhilfe. Sie ersetzt diese nicht, sondern baut sich ins bestehende System der neun Bundesländerregelungen ein. Es wird weiter neun verschiedene Standards geben. In den meisten Punkten bleibt die Ausgestaltung zentraler Elemente den Landesgesetzgebern und den Vollzugsrichtlinien der Behörden überlassen. Mit der Mindestsicherung wird das Sozialsystem armutsfest gemacht - sagen die einen. Jetzt wird ja keiner mehr arbeiten gehen - sagen die anderen. Nichts von beiden wird eintreten. Man kann rhetorisch und ideologisch wieder abrüsten.

* Das zweite Modell umfasst neben der Sozialhilfe auch die vorgelagerten Systeme von Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, Pension und Krankenversicherung. Es ist als "bedarfsorientierte Mindestsicherung" bekannt. Grundidee ist, Lücken im bestehenden System mit Mindestsätzen zu ergänzen.

Voraussetzung für die Mindestsicherung sind Vermögensprüfung, Arbeitsmarktzugang und Haushaltsanrechnung. An diesen drei Schrauben entscheidet sich auch, ob die bedarfsorientierte Mindestsicherung eine Verbesserung oder Verschlechterung zur jetzigen Lage ist. Denn Bedarfsprüfungen können beschämen und neue Armutsfallen aufmachen. Hartz IV ist eine restriktive Spielart bedarfsorientierter Mindestsicherung: Das vorgelagerte System der Arbeitslosenversicherung wurde ins noch schlechtere System der Sozialhilfe überführt.

Bedarfsorientierte Mindestsicherung kann aber auch den umgekehrten Weg gehen, nämlich die Leistungen aller bestehenden Systeme grundrechtsorientiert, existenzsichernd und bürgerfreundlich gestalten, ohne sie weiter zu schwächen. Mit sozialen Dienstleistungen wie Gesundheitsberatung, Kinderbetreuung oder Fortbildung verknüpfen.

* Das dritte Modell ist das "Grundeinkommen im Sozialstaat": ein bedingungsloses Einkommen als soziales Grundrecht für alle. Die sozialen Sicherungssysteme bleiben bestehen. Es besteht Rechtsanspruch aufs Grundeinkommen unabhängig von sonstigen Einkommen, Arbeit oder Lebensweise.

* Als "Basislohn ohne Sozialstaat" kann man das vierte Modell bezeichnen: ein voraussetzungsloses Einkommen für alle. Aber: Die sozialen Sicherungssysteme werden privatisiert. Die großen Lebensrisiken werden nicht mehr solidarisch, sondern von jedem allein getragen. Die öffentliche Hand zieht sich auch von sozialer Infrastruktur und Dienstleistungen zurück. Wer Geld hat, zahlt sich gute Ausbildung und Gesundheitsversorgung, wer kein Geld hat, dem bleibt die schlechte.

Begriffe wie "Mindestsicherung" oder "Grundeinkommen" allein sagen noch nicht viel aus. Nicht was draufsteht, ist entscheidend, sondern was drinnen ist.

Martin Schenk ist Sozialexperte der Diakonie und Mitbegründer der Armutskonferenz.