Anfang Mai 2007 legte die Europäische Solvit-Jahresbericht vor. Darin dokumentiert sie die von ihr behandelten 467 Problemfälle.
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Für die mannigfachen Probleme, die Bürger oder Unternehmen mit Binnenmarktvorschriften haben, gibt es Hilfe. Gemäß dem Aktionsplan der Kommission für den Binnenmarkt 1997 wurde in der Europäischen Union ein Netz von Kontakt- und Koordinierungsstellen eingerichtet.
Zur Effizienzsteigerung dieses Netzes schlug die Kommission Ende November 2001 die Errichtung einer EU-weiten interaktiven Online-Datenbank vor (Solvit). Diese sollte die Beobachtung und Lösung von Problemen erleichtern, die aus der fehlerhaften Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch staatliche Behörden entstehen.
In einer Empfehlung vom 7. Dezember 2001 (ABl 2001 L 331/79) stellte die Kommission für die Koordinierungsstellen klare Grundsätze zur Behandlung der Fälle im Problemlösungsnetz auf, die die Dokumentation der Datenbank ergänzen sollen. In der Folge billigte auch der Rat "Binnenmarkt, Verbraucherfragen und Fremdenverkehr" die Empfehlung der Kommission und forderte die Mitgliedstaaten auf, sich aktiv an einer wirksamen Problemlösung im Rahmen des Solvit-Systems zu beteiligen.
Solvit ist ein Online-Netzwerk zur Problemlösung, das im Juli 2002 seinen Betrieb aufnahm. Bisher wurden durch das Netzwerk 1500 praktische Binnenmarktprobleme gelöst. In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in den drei Efta-Staaten im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen) gibt es nationale Solvit-Stellen, die Teil der nationalen Verwaltung sind.
In Österreich ist die Solvit-Stelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (solvit@bmwa.gv.at) angesiedelt.
Der Beschwerdeführer kann seine nationale Solvit-Stelle kontaktieren oder ein Online-Beschwerdeformular in der Sprache seiner Wahl ausfüllen. Danach prüft die "Heimat"-Solvit-Stelle den Antrag und gibt ihn in die Datenbank ein. Der Antrag wird automatisch an die Solvit-Stelle in dem Mitgliedstaat weiterleitet, in dem das Problem aufgetreten ist. Diese Solvit-Stelle übernimmt die Federführung und muss innerhalb einer Woche bestätigen, ob sie den Fall übernimmt oder nicht.
Problemlösung in zehn Wochen
Falls ja, versucht sie, mit der zuständigen nationalen Behörde innerhalb von zehn Wochen eine Lösung zu erarbeiten. Wird das Problem nicht gelöst, kann sich der Beschwerdeführer immer noch an ein nationales Gericht wenden oder eine offizielle Beschwerde an die Kommission richten.
Solvit ist Teil eines "Dienstepakets", zu dem auch "Europe Direct", das Web-Portal "Europa für Sie" sowie der Wegweiserdienst für die Bürger gehören.
Wie aus dem Solvit-Jahresbericht 2006 hervorgeht, wurden im Berichtsjahr 467 Beschwerden behandelt, von denen 82 Prozent für den Beschwerdeführer erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Fast drei Viertel der Fälle konnten innerhalb von zehn Wochen erledigt werden, wobei sich die für die Behandlung der Fälle benötigte Zeit von durchschnittlich 74 Tagen im Jahre 2005 auf 54 Tage im Jahr 2006 erheblich verkürzt hat. 69 Prozent der Beschwerden kamen von Bürgern, wobei die problematischsten Bereiche die der Sozialen Sicherheit (23%), der Steuern (16%) und der Anerkennung von Berufsqualifikationen (15%) waren.
Knapp ein Drittel der Fälle wurde von Unternehmen unterbreitet, wobei die meisten Probleme bei der Erbringung von Dienstleistungen und im Zusammenhang mit dem Niederlassungsrecht (11%) sowie beim Marktzugang für Produkte (8%) aufgetreten sind.