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Das Feilschen um den "richtigen" Preis

Von Karl Leban

Wirtschaft

Bank Austria: Streubesitz spitzt beim Börsenrückzug auf hohe Abfindung. | Anlegerschützer: "Das wird sicher die HV des Jahres." | Wien. In wenigen Monaten nimmt die italienische Großbank UniCredit ihre Tochter Bank Austria von der Börse. Welcher Preis für die Abfindung der noch mit fünf Prozent beteiligten Streubesitzaktionäre fair und angemessen wäre, darüber scheiden sich derzeit die Geister.


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Im Vorfeld der Bank Austria-Hauptversammlung am 3. Mai wird jedenfalls bereits heftig um den "richtigen" Abfindungspreis gepokert. Kleinaktionärsschützer Wilhelm Rasinger ist überzeugt: "Mit Sicherheit wird das die Hauptversammlung des Jahres sein."

Welches Angebot auf den Tisch gelegt wird, lässt UniCredit von externen Gutachtern gerade ermitteln. Feststehen soll der Preis spätestens Anfang April, dann soll er von der Hauptversammlung beschlossen werden.

Rasinger - er ist Chef des Interessenverbands für Anleger (IVA) - fordert 140 bis 150 Euro pro Bank Austria-Aktie und sieht sich dabei im "Interessensgleichklang" mit den ausländischen Hedge-Fonds Skagen und Polygon, die sogar bis zu 171 Euro als angemessene Bewertung für angebracht halten. Aktuell notiert die Aktie der Bank Austria Creditanstalt bei rund 138 Euro.

Polygon hat bereits mit einem Überprüfungsverfahren gedroht, falls die Abfindung zu niedrig ausfällt. Einer Klage der Fonds würde sich Rasinger jedoch nicht anschließen. "Das kann ich schon selber machen - nach dem Motto: Getrennt marschieren und vereint schlagen", betont er kämpferisch.

Nach Rasingers Einschätzung könnte die Bandbreite noch nach oben gehen - auf bis zu 180 Euro je Aktie. Er selbst will jetzt die Jahresergebnisse für 2006 abwarten - und auch den weiteren Kursverlauf bei UniCredit beobachten, der als Bewertungsfaktor für die Bank Austria ebenfalls eine maßgebliche Rolle spielt.

Neue EU-Richtlinie für mehr Aktionärsrechte

Eine völlig neue EU-Richtlinie, die ab Mitte 2007 verbindlich ist und deren Vorgaben innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzugießen sind, soll Aktionären künftig mehr Rechte in die Hand geben. Wie Rasinger Donnerstag in einem Pressegespräch berichtete, sollen u.a. die Präsenzen bei Hauptversammlungen (HV) - im Sinne von mehr Aktionärsdemokratie - gehoben werden. In Österreich etwa sind bei HVs nur 40 bis 50 Prozent des Kapitals vertreten, die Stimmen der anwesenden Aktionäre haben deshalb - und das ist das Problem - größeres Gewicht.

Mit der Möglichkeit, die Stimmabgabe per Brief oder E-Mail durchzuführen, soll künftig ein Anreiz da sein, auch ohne physische Präsenz an einer HV teilnehmen zu können. Ein weiterer Punkt der Richtlinie betrifft die Hinterlegungsfrist für Aktien, die viele Aktionäre auf Grund der ein- bis dreiwöchigen Verkaufssperre von einer HV-Teilnahme abhält. Stattdessen soll es zu einem Stichtag möglich sein (maximal drei Wochen vor der HV), den Aktionärsstatus nachzuweisen.

Am Donnerstagabend hat der IVA in Wien die Rechtsanwältin Maria Brandstetter und den "Aktionärsrebell" Rupert-Heinrich Staller mit dem David-Preis für aktionärsfreundliches Verhalten ausgezeichnet. Partner dieses festlichen Events war die "Wiener Zeitung".