Die stillste Zeit des Jahres macht steuerliche Überlegungen hektisch. Sie wirken nicht bloß im betrieblichen Bereich, sondern auch im privaten. Der alberne Werbespruch gilt jedoch nicht durchgehend, denn natürlich kann man auch noch im neuen Steuerjahr einiges künstlich rückverlagern und damit den ominösen Jahresultimo umgehen. Im Allgemeinen geht's darum, die möglichen Steuersparposten noch auszuloten und im letzten Hochsteuerjahr zu maximieren.
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Im betrieblichen Bereich ist es vor allem die 10%ige Investitionszuwachsprämie, die der Finanzminister heuer sicher abdrehen wird, weil sie ihn zuviel kostet. Prämiert werden jene betrieblichen Investitionsbeträge, die über den Durchschnitt der drei Vorjahre hinausreichen.
Investitionsprämie
Dabei ist zu beachten dass nur neue, abnutzbare und körperliche Betriebsanlagegüter prämiert werden, sofern sie bis 31.12. zum Betriebsvermögen gehören. Die berüchtigte Kaufvertragsklausel "Übergang der Preisgefahr" wird nicht mehr anerkannt. PKW, Kombi, Betriebsgebäude und Software scheiden überhaupt aus der Prämierung aus.
Die Sonderabschreibung (oder Sonderprämie) für Ersatzgüter nach der Hochwasserkatastrophe von 2002 endet übrigens ebenfalls per Ultimo '04. Und wer im Zusammenhang mit den Elementarereignissen noch alte Miet-, Pacht-, Darlehens- oder Kreditverträge erneuern muss, kann das noch bis Ende Dezember gebührenfrei tun.
Stille Reserven
Für alle Unternehmen (für Kapitalgesellschaften heuer letztmals) besteht die Möglichkeit, stille Reserven aus dem Verkauf oder Eintausch von Altanlagen mit Neuinvestitionen aufzurechen. Dabei muss lediglich die 7jährige Betriebszugehörigkeit der Altanlagen beachtet werden. Wer es heuer mit den Ersatzinvestitionen nicht mehr schafft, trägt die fiktiven Buchgewinne ins nächste Jahr vor und wer auch dann nichts investiert, muss die "Übertragungsrücklage" eben nachversteuern. (Erfreulicherweise zum billigeren Steuertarif).
Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegt nach wie vor bei 400 Euro je Einzelstück - netto gemeint. Für Unternehmen ohne Vorsteuerrecht muss deshalb die Umsatzsteuer in dem 400er-Paket enthalten sein. Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen solche Kleininvestitionen auch noch heuer bezahlen, um sie 100%ig abschreiben zu können.
Vorsicht ist geboten bei der Anschaffung von Computern mit Peripherie. Die Finanz sieht Zentraleinheit, Monitor und Tastatur (bei gleichzeitiger Anschaffung) als Gesamtanlage an, auch wenn die einzelnen Dinger unter 400 Euro kosten. Nur Maus, Drucker und Scanner gelten als "echte" Einzelstücke.
Für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist die überlegte Einnahmengestaltung (Verlagerung von Einnahmen nach 2005?) und die gut geplante Ausgabengestaltung (Vorziehung nach 2004?) eine wichtige Steuerkalkulationsgröße. Die im Jänner fälligen Abgaben, Gebühren und Lohnnebenkosten könnten noch im Dezember 2004 bezahlt werden - die 14tägige Vorverlegung könnte sich auszahlen.
Für jene Betriebe, die noch ihre (alte) Abfertigungsvorsorge vortragen, ist der Bestand an Wertpapieren im Betriebsvermögen eine wichtige Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Vorsorge. Zu Ende 2004 müssen es mindestens 30% sein, gerechnet von der Rücklage ex 2003; da lohnt sich eine Überprüfung und eventuelle Nachschaffung. Für eine Pensionsvorsorge gilt nach wie vor die 50%ige Deckungspflicht.
Umsatzsteuer-Check
Bei der Anschaffung betrieblicher PKW oder Kombi ist auf die nach wie vor gültige "Luxusgrenze" von 34.000 Euro zu achten; erst ab 2005 will der Fiskus mit 40.000 Euro klein beigeben.
Unternehmer, die es mit ihrer monatlichen Umsatzsteuer nicht allzu genau nehmen, sollten jetzt nachprüfen, welche "Restzahlung" noch offen ist, und nicht erst auf die Jahressteuererklärung warten. Der rechtzeitige "Einbau" der Differenzbeträge in die Fälligkeiten vom 15.1. und 15.2. könnte verhindern, dass plötzlich eine Prüfertruppe zur USt-Einschau antrabt.
Werbegeschenke
Das frohe Fest geht in die Spesen, denn die Weihnachtszeit ist die Zeit der Einladungen und Sachgeschenke. Wenn Sie Ihre Geschäftspartner in einen Gourmettempel lotsen (Thema: künftige Aufträge, Darstellung Ihres Unternehmens), denken Sie bitte an die schön aufgegliederte Restaurantrechnung (mit Ihren handschriftlichen Vermerken hinterher, wer mit wem und zu welchem Zweck). 50% dieser Kosten werden vom Fiskus anerkannt, aber die Vorsteuer kriegen Sie für 100%!
Apropos Vorsteuer. Wenn Sie Ihre lieben Geschäftsfreunde und Geschäftspartner mit Sachgeschenken bedenken (und wenn Sie grundsätzlich vorsteuerberechtigt sind), dann müssen Sie Ihren freundlichen Gaben auch noch die Umsatzsteuer dazuschlagen, die Sie dabei tragen müssen. Außer Sie bleiben mit Ihren Präsenten unter 40 Euro je Geschenknehmer und Jahr oder beschränken sich überhaupt nur auf Nippes und Schmonzes. Taschenkalender, Feuerzeuge und Kugelschreiber zählen für den Fiskus nicht.