Die neuen Volksanwälte wurden im Hauptausschuss abgesegnet. Die endgültige Wahl ist für kommenden Donnerstag vorgesehen.
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Wien. Seit zwei Wochen war endgültig fix, dass alle drei Volksanwälte mit 30. Juni die Volksanwaltschaft verlassen - und diese mit Juli komplett neu besetzt wird. Zuletzt hatte der von der FPÖ entsandte Peter Fichtenbauer erklärt, keine Kandidatur für eine weitere Amtsperiode in Aussicht zu nehmen. Ihm folgt Walter Rosenkranz nach, der aktuell Klubobmann des FPÖ-Parlamentsklubs ist.
Die SPÖ hatte sich bereits vor mehr als zwei Monaten dafür entschieden, Günther Kräuter durch Bernhard Achitz, leitender Sekretär im ÖGB, zu ersetzen. Die ÖVP entsendet den Langzeit-Abgeordneten Werner Amon, nachdem Gertrude Brinek nach ihrer zweiten Amtsperiode - die Volksanwälte werden für sechs Jahre gewählt - nicht mehr antreten konnte.
Am Donnerstag hat der Hauptausschuss des Nationalrats die Bestellung der neuen Volksanwälte fixiert. Die Ausschussmitglieder stimmten mit ÖVP-SPÖ-FPÖ-Jetzt-Mehrheit dafür, dem Nationalrat einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen. Die endgültige Wahl im Plenum des Nationalrats ist für kommenden Donnerstag vorgesehen. Die Angelobung erfolgt durch den Bundespräsidenten.
Zeit für die scheidenden Volksanwälte, Bilanz zu ziehen. Brinek, die unter anderem für den Strafvollzug zuständig war, habe sich bei ihrem Antritt als "Sorgenbrecherin" gesehen, sagt sie zur "Wiener Zeitung". Ein Beispiel für den erfolgreichen Einsatz der Volksanwaltschaft sei die Reform des Sachwalterrechts: Seit 1. Juli 2018 ist das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Einen Verwaltung-Verbesserungsbedarf gebe es bei Transparenz und Bürgerfreundlichkeit - Stichwort elektronische Verwaltung und ältere Menschen.
In Kräuters Amtsperiode habe der Gesetzgeber auf Drängen der Volksanwaltschaft wesentliche Lücken im Heimopferrentengesetz geschlossen, wie er sagt. Auch im Pflegebereich sei das Bewusstsein für Menschenwürde und Qualität gestiegen. Die Expertenkommissionen hätten in seiner Amtsperiode rund 660 Alten- und Pflegeheime besucht und dabei zahlreiche Mängel und Missstände aufgezeigt, sagt Kräuter.
Fichtenbauer, für den die Situation chronisch kranker Kinder ein wichtiges Thema war, hebt das Bildungsreformgesetz 2017 hervor, durch das gewisse medizinische Tätigkeiten durch Lehrpersonen eindeutig als Ausübung von Dienstpflichten anerkannt wurden. Denn diese fürchteten durch die Betreuung chronisch kranker Kinder oft haftungsrechtliche Konsequenzen. Ein großes Anliegen sei ihm noch immer die Pflichtversicherung für Naturkatastrophen.
Die Volksanwaltschaft fungiert seit 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung. Gemäß der Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, ein Mitglied zu nominieren. Kritik am Bestellmodus äußerten Jetzt und Neos. Aus demokratiepolitischer Sicht wäre es besser, hätten die kleineren Nationalratsfraktionen ein Nominierungsrecht, hieß es.