Eine Partnervermittlung verlangte von einem Steirer mehr als 6000 Euro - auch beim Online-Dating lauern Fallen.
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Wien. Die Suche nach dem Traumpartner endet mitunter nicht in einer glücklichen Beziehung, sondern in der Schuldenfalle. "Einige Partnervermittlungen werben Kunden mit eigenartigsten Methoden an und bringen sie zum Vertragsabschluss", sagt Bettina Schrittwieser, Leiterin der Abteilung Konsumentenschutz in der Arbeiterkammer (AK) Steiermark: "Kunden wissen oft gar nicht, dass sie einen Zwei-Jahres-Vertrag abgeschlossen haben, der nicht gekündigt werden kann - auch nicht, wenn sie einen Partner gefunden haben." Das Formular mit der vermeintlichen Kündigung, das Kunden mit dem Vertrag erhalten, sei wirkungslos.
Bis zu mehr als 6000 Euro für zwei Jahre werden von Betroffenen verlangt - denn der Vertrag sieht keine monatliche Gebühr, sondern eine Fixsumme für die gesamte Laufzeit mit Ratenzahlung vor. Bisher hätten sich nur Männer gemeldet, denen so hohe Beträge in Rechnung gestellt wurden, so Schrittwieser: "Für Frauen kostet die Partnersuche 1000 Euro oder weniger." Diese Kostendifferenz kann sich die Konsumentenschützerin nicht erklären - sie widerspreche zudem dem Gleichbehandlungsgebot.
50 Euro Aufpreis für Suche nach Akademiker
Bei der Verrechnung sind die Partnervermittlungen offenbar einfallsreich: "Wenn der Partner Akademiker sein soll, kostet das 50 Euro Aufpreis pro Monat", berichtet Schrittwieser von der Beschwerde einer Single-Frau. Die Institute werben über Annoncen, die wie eine Anzeige einer Privatperson aussehen. "In Wahrheit steckt aber nicht die abgebildete Frau, sondern ein Institut dahinter", warnt die Konsumentenschützerin. Einem Mann wurde beispielsweise zugesichert, er könne die in der Anzeige beschriebene Frau kennenlernen und bekam eine Telefonnummer - aber es hob niemand ab.
Die AK hat im Auftrag von Konsumenten gegen die unseriösen Praktiken geklagt, aber verloren. Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass mit der Unterschrift unter einen Vertrag die Bedingungen rechtswirksam vereinbart sind, so die AK. Konsumenten könnten ihre Zahlungen einstellen mit dem Argument, dass sie nicht die versprochenen Leistungen erhalten hätten - und abwarten, ob die Partnervermittlung das ausstehende Geld einklagt. Um solche Probleme von vornherein zu vermeiden, rät Schrittwieser, den Vertrag genau durchzulesen und nicht beim ersten Besuch im Institut zu unterschreiben. Wird der Vertrag in den Räumlichkeiten des Unternehmens unterzeichnet, haben Kunden nämlich kein Rücktrittsrecht - im Gegensatz zu Fernabsatzgeschäften, etwa bei Online-Partnervermittlungen. Lässt das Unternehmen Kunden den Vertrag nicht vor Unterzeichnung nach Hause mitnehmen, ist also Vorsicht geboten.
Verträge bei Parship & Co. verlängern sich automatisch
Auch im Internet heißt es bei der Suche nach dem Traumpartner aufpassen. Anbieter im Internet wie Parship, eDarling und ElitePartner gehen nach einem ähnlichen Prinzip vor: Neukunden füllen einen Persönlichkeitstest aus und erhalten anhand der Antworten mittels eines "Matching-Verfahrens" Vorschläge mit Singles zugeschickt, die zu ihnen passen könnten. Wie viel ein Abonnement kostet, ist auf einigen Seiten nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Die Kosten beginnen bei 24,90 Euro für einen 24-Monats-Vertrag und reichen bis zu 69,90 Euro bei einer 3-monatigen Laufzeit, jeweils bei Einmalzahlung.
Laufend beschweren sich Kunden über eine automatische Vertragsverlängerung bei Online-Partnerbörsen wie Parship, sagt Maria Semrad vom Europäischen Verbraucherzentrum. Grundsätzlich können befristete Verträge in Österreich automatisch verlängert werden - allerdings muss der Anbieter davor informieren, dass Nutzer kündigen müssen, wenn sie keine automatische Verlängerung wünschen. Von den betroffenen Kunden hieße es, dass sie kein derartiges E-Mail bekommen haben, so Semrad. Parship ist sich keiner Schuld bewusst und teilt auf Anfrage mit, dass Kunden vor dem Kauf, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in der Bestellbestätigung sowie in einem separaten Mail vor Ablauf der Mitgliedschaft über die automatische Verlängerung informiert werden.
ElitePartner stand ebenfalls in der Kritik: Nutzern wurde suggeriert, eine Vertragsauflösung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit wäre nur möglich, wenn ihr Foto oder ihre Kennenlerngeschichte in der Rubrik "Erfolgsgeschichten" veröffentlicht wird. Das Oberlandesgericht Wien gab dem Verein für Konsumenteninformation recht, der eine Verbandsklage gegen die Online-Partnervermittlung eingebracht hatte. "Selbstverständlich machen wir im Sinne des Oberlandesgerichtes unsere Kunden vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist per E-Mail auf die automatische Vertragsverlängerung aufmerksam", heißt es von ElitePartner.
Wer glaubt, Partnerbörsen in den ersten Tagen kostenlos nutzen zu können, um dann per E-Mail in Kontakt mit Singles zu bleiben, hat Pech: Zwar ist die Registrierung mit Persönlichkeitstest, Sofortauswertung und Partnervorschlägen kostenlos. Auch Profile anderer Mitglieder können etwa bei Parship gratis angesehen werden, und kostenlose Nutzer können Nachrichten von Premium-Mitgliedern einmalig lesen und beantworten. "Den vollen Umfang unseres Services können nur zahlende Premium-Mitglieder nutzen. Parship beginnt nach Vertragsschluss mit Zustimmung des Kunden sofort mit der Erbringung der Dienstleistung. Sofern innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist Nachrichten versendet, gelesen oder beantwortet werden, kann der Vertrag nicht ohne Kosten widerrufen werden", so Martin Dobner, Director Österreich & Schweiz von Parship.at.