Was zwei Millionen Bezieher aufs Konto erhalten. Pensionsanstalt ist um Aufklärung bemüht.
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In Summe sind es fast 550 Millionen Euro, die heuer von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an außerordentlichen Auszahlungen erfolgen - in Tranchen über das Jahr verteilt seit März. Anfang September fiel eine außerordentliche Einmalzahlung bei Beziehern einer Ausgleichszulage zusammen. Tausende Anrufer legten beinahe die telefonische Auskunft der PVA lahm, deren Generaldirektor Winfried Pinggera daher nun über die Zahlungen, die die Koalition auf Bundesebene teils als Anti-Teuerungsmaßnahme beschlossen hat, informiert. Was müssen rund zwei Millionen PVA-Pensionsbezieher wissen?
Was wurde jetzt im September ausbezahlt?
Für Pensionsbezieher mit einem Gesamteinkommen bis zu 2.250 Euro brutto wurde mit der Pension zum 1. September eine je von der Pensionshöhe abhängige außerordentliche Einmalzahlung überwiesen. Maximal war das 500 Euro, bei Pensionen von 1.200 bis 1.500 Euro brutto im Monat. Darunter und darüber war die Einmalzahlung niedriger. Sie machte bei einer Eigenpension von 300 Euro brutto im Monat 42,60 Euro aus. Der Umstand, dass diese Personen eine Mindestpension (Ausgleichszulage) erhielten, spielt dabei keine Rolle, weil sich die Einmalzahlung nach der versicherungsmathematisch errechneten Eigenpension richtet. Bei Pension ab 2.250 Euro im Monat gab es keine Einmalzahlung. Wer aber im Juni Anspruch auf eine Ausgleichszulage hatte, erhielt mit 1. September einen steuerbefreiten Teuerungsausgleich von 300 Euro. Bei der PVA waren das 153.000 Personen.
Was ist dann mit dem Klimabonus?
Für Verwirrung bei Pensionisten sorgte vor allem, dass zugleich die Auszahlung des sogenannten Klimabonus, für den das Energieministerium zuständig ist, im September angelaufen ist. Bei Pensionisten erfolgt dies ebenfalls über das Pensionskonto, die PVA hat dafür aber nur die Bankdaten zur Verfügung. Weil erst manche den Klimabonus erhalten haben, andere diesen aber erst erhalten werden, gab es neue Unsicherheit.
Welche Auszahlungen folgen als Nächste?
Der sogenannte Teuerungsabsetzbetrag muss im Zuge einer Aufrollung spätestens am 30. September ausbezahlt werden, wenn das noch nicht passiert ist. Es ist ein steuerlicher Absetzbetrag von 500 Euro, der Einkünfte von 20.500 bis 25.500 Euro im Jahr steuerlich verminderlicht. Das führt zu einer erhöhten Auszahlung - mit sozialer Einschleifregelung. Ebenfalls am 30. September wird der Teuerungsausgleich in Höhe von 300 Euro für Bezieher von Übergangsgeld ausbezahlt, das betrifft Menschen in beruflicher oder medizinischer Rehabilitation, wenn sie kein Reha- oder Umschulungsgeld erhalten. An rund 60.0000 Menschen erfolgen die Auszahlungen noch in bar über die Post.
Welche Einmalzahlungen wurden durchgeführt?
Wer im Dezember des Vorjahres eine Ausgleichszulage bezogen hat, bekam am 1. März 2022 eine Einmalzahlung von 150 Euro. Wer im Februar eine Ausgleichszulage bezogen hat, erhielt am 29. April 150 Euro Teuerungsausgleich.
Wie wirkt sich die Ökosteuerreform aus?
Die zweite Tarifstufe für Einkommensteile von 18.000 bis 31.000 Euro im Jahr wurde von 35 auf 30 Prozent gesenkt, der dritte Steuertarif für Einkommensteile für Einkommen von 31.000 bis 60.000 von 42 auf 40 Prozent. Der erhöhte steuerliche Pensionistenabsetzbetrag fällt höher aus und beträgt nun 1.214 Euro jährlich statt bisher 964 Euro. Der erhöhte Familienbonus plus, den auch manche Pensionisten erhalten, trat rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft. Teils müssen Aufrollungen spätestens noch bis 30. September erfolgen. Nur in Wien erhielten rund 40.000 Ausgleichszulagenbezieher am 1. August eine Energiekostenpauschale in Höhe von 200 Euro.