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Gestärkt soll er also werden, der Bundesrat. Sogar ein Vetorecht bei Geldfragen könnte dabei herausschauen. Auf dass er die Interessen der Länder lautstark vertreten kann. Im Gegenzug sollen einige Sachbereiche wenn schon nicht an den Bund abgegeben, so doch zumindest vereinheitlicht werden.
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Gegen diese Ideen wäre eigentlich nichts zu einzuwenden, wenn es sich bei der österreichischen Variante des Föderalismus nicht um ein einziges großes Missverständnis handeln würde. Denn wenn jetzt die Rolle des Bundesrats als "hörbare Stimme der Länder" (© Gabi Burgstaller) beschrieben wird, entspricht das so ziemlich genau dem Gegenteil von dessen bisherigem Selbstverständnis. Abstimmungen waren und sind fast ausschließlich vom parteipolitischen Interesse der 62 Abgeordneten geleitet.
Realpolitisch verfügen die Länder ohnehin längst über eine unüberhörbar starke Stimme im Konzert der Innenpolitik. Leider findet diese in der geschriebenen Verfassung der Republik keine Erwähnung. Die Rede ist von der Landeshauptleutekonferenz. Die Regierung, die vor der Macht von neun Landeshäuptlingen nicht in die Knie geht, ist in Österreich noch nicht erfunden.
Die Parteien tun aber auch sonst ihr Möglichstes, das Ansehen des Bundesrats in ein schiefes Licht zu rücken. Das Personal, das die Landtage nach Wien entsenden, ist selten erste Wahl. Davon zeugen schon die in regelmäßigen Abständen wiederkehrenden Aufreger über Abgeordnete mit etwas eigenartigen Ansichten. Oder sind John Gudenus und Siegfried Kampl schon wieder vergessen?