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Wenn die Kunst über den moralischen Leisten gehauen wird, kommt immer ein Ballawatsch heraus. Antonia Morin beispielsweise, Journalistin mit Kulturschwerpunkt, hat auf der Homepage von BR Klassik einen bemerkenswerten Artikel über Musik und Antisemitismus veröffentlicht, dem sie dann aber das Moraldiktat, mit Verweis auf ein Buch von Tina Frühauf, einen Trugschluss aufzwingt: Man müsse mehr Komponisten, die im Nationalsozialismus unterdrückt wurden, in den Spielplan integrieren. Das klingt zwar gut. Da aber Spielpläne nicht beliebig erweiterbar sind, bedeutet die Forderung kein "Und", sondern ein "Statt" und ferner, dass ein Komponist nicht aufgeführt werden soll, weil er ein Könner war, sondern weil ihn die Nazis verboten haben.
Soll also das persönliche Schicksal über Aufführungen entscheiden? Was ist gewonnen, wenn statt Richard Strauss’ "Rosenkavalier" Viktor Ullmanns "Sturz des Antichrist" gespielt wird oder statt Giuseppe Verdis "Requiem" Ervin Schulhoffs "Kommunistisches Manifest"? Die Umerziehung des Publikums durch feuilletonistische Agitation ist schon im Fall der Zwölftonmusik fehlgeschlagen. Sie wird auch hier nicht funktionieren.
Bitte nicht missverstehen: Sowohl Ullmann als auch Schulhoff, Hans Krása und viele andere sollen auf ihre Repertoiretauglichkeit hin abgeklopft werden. Aber nur, weil sie ziemlich gute Komponisten waren. Das moralische Argument mit dem Opferstatus im Nationalsozialismus verstellt empfindlich den Blick auf das Wesentliche.