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Das G’riss um die Familienschatzkiste

Von Alfred Trendl

Gastkommentare
Alfred Trendl ist Präsident des Katholischen Familienverbandes. Er leitet eine Steuerberatungskanzlei in Wien. Der zweifache Vater ist zudem Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater sowie eingetragener Mediator. Foto: KFÖ/Wilke

Eine Kürzung des Dienstgeberanteils zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) könnte sich als Fehler erweisen.


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Sie ist da, die Schatzkiste für Familien im Staatssäckel: In jedem Budget gibt es einen Topf mit Geld für Familien. Dieser Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) wurde vor 62 Jahren geschaffen; eingerichtet von einer Politikergeneration, der die Angst vor einer kurzsichtigen Politik noch in den Knochen steckte und für die die Umkehrung des Kindersegens - je größer die Kinderzahl, desto geringer der Lebensstandard der Familien - inakzeptabel war.

Arbeitnehmer verzichteten auf eine Lohnerhöhung, fortan kamen 6 Prozent der Bruttolohnsumme in den FLAF. Die Logik hinter dieser Konstruktion: Es sollte eine Umverteilung erfolgen, von jenen, die aktuell nicht für Kinder zu sorgen haben, zu jenen mit versorgungspflichtigen Kinder.

Mittlerweile wurden die 6 Prozent auf 4,1 Prozent gekürzt, und aus dem Lohnverzicht ist ein Dienstgeberbeitrag geworden, der 80 Prozent der FLAF-Einnahmen ausmacht. Mit diesem für Familien zweckgebundenen Geld werden unter anderem für 1,8 Millionen Kinder die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, die Pensionsbeiträge für Kindererziehungszeiten, die Schulbücher, die Schülerfreifahrten, die Elternbildung oder die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bezahlt. Rund eine Milliarde pro Jahr geht direkt in die Pensionsversicherung!

Schatzkisten haben eine magische Anziehungskraft. Das gilt offenbar auch für die Familienschatzkiste namens FLAF. Immer wenn der Wirtschaftsstandort Österreich durch die hohe Lohnnebenkostenbelastung gefährdet scheint, wird reflexartig der Dienstgeberbeitrag zum FLAF ins Spiel gebracht. Als ob das die zentrale Lohnnebenkostenbelastung der Dienstgeber wäre! Diese beträgt insgesamt 30,5 Prozent.

FLAF nicht mutwillig zerstören

Neben den 4,1 Prozent FLAF-Beitrag sind unter anderem Sozialversicherungsbeiträge, Wirtschaftskammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag, Kommunalsteuer oder in Wien U-Bahnsteuer zu bezahlen. Bei einem Bruttogehalt von zum Beispiel 2500 Euro bedeutet das eine Belastung von 770,75 Euro; 13 Prozent davon, 102 Euro, fließen in den FLAF!

Während gerade eine Senkung des Dienstgeberbeitrags umgesetzt wird, hat Kanzler Christian Kern in seinem "Plan A" den FLAF neuerlich im Visier. Er kann sich sogar eine Halbierung des Beitrags vorstellen. Die Familienschatzkiste wäre damit nur noch mit drei Milliarden Euro gefüllt. Die Gegenfinanzierungsvorschläge des Kanzlers sind mehr als vage: höhere Besteuerung internationaler Konzerne, Effizienzsteigerung bei Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger. Wenn es Sparpotenzial bei den Sozialversicherungen gibt, warum wird dann nicht der Beitrag zur Sozialversicherung gekürzt, sondern der Umweg über den Dienstgeberbeitrag gegangen?

Unser Aufschrei gegen eine Kürzung dieses Beitrags bedeutet nicht, dass wir eine Lohnnebenkostensenkung ablehnen! Er bedeutet auch nicht, dass wir grundsätzlich gegen eine Beitragskürzung sind. Er bedeutet lediglich, dass wir gegen eine Beitragssenkung ohne nachhaltige, verlässliche und planbare Finanzierungsquelle sind. Der FLAF, das seit 62 Jahren bewährte Finanzierungsinstrument für Familienleistungen, darf nicht mutwillig zerstört werden.