Für Steuerzahler wird 2004 auf jeden Fall ein spannendes Jahr. Für Einkommensteuerpflichtige beginnt die Spannung bereits mit Ende 2003, mit der Vorbereitung der Steuererklärungen dieses Jahres. Von der Gesetzeslage her gilt der Befehl an die Zensiten, die Formulare ab heuer - soweit technisch zumutbar - per FinanzOnline dem Finanzamt vorzulegen.
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Die Vorarbeiten für die neuen virtuellen Formulare erfordern freilich viel Zeit und Fachwissen. Die Einkommensteuererklärung 2003 (E 1) umfasst allein acht Druckseiten.
Der Aufschrei kam natürlich aus dem Kreis der Wirtschafts-treuhänder, und er nützte - natürlich - wenig bis nichts. Seitens der Finanz verwies man auf die zunehmend automatisierte Verarbeitung der Steuererklärungen, was entsprechend aufbereitete und analysierbare Angaben voraussetzt. Die Ausweitung des Steuerformulars E 1 gegenüber der vierseitigen Version der Vorjahre ist tatsächlich auf eine Vielzahl zusätzlich erfragter Details zurückzuführen.
Jede Menge Zusatzformulare
Diese zusätzlichen Details können in der E 1 nur als Resultat vermerkt werden; sie müssen vom Steuerpflichtigen vorher entsprechend zusammengestellt und abgeleitet werden - aus der Buchhaltung, Bilanz oder aus der Einnahmen-Aus-gaben-Rechnung. Zu diesem Zweck hat die Finanz zum E 1 eine Reihe von Zusatzformularen vorgesehen, deren Detail-angaben sie hinsichtlich Akzeptanz und Plausibilität nach-prüfen kann.
Wichtigstes Zusatzformular ist das E 1 a, das für die Einkünfte aus Land/Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb gilt, also für die betrieblichen Einkünfte der Einzelunternehmer, egal ob Bilanzierer oder E/A-Rechner. In diesem Formular sind die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben des Jahres gruppenweise anzuführen, wobei Hinweise auf den österreichischen Einheitskontenrahmen die Zusammenführung des Zahlenmaterials erleichtern sollen.
In einer daran anschließenden steuerlichen Mehr/Weniger-Rechnung soll dann der steuerliche Gewinn/Verlust des Betriebes dargestellt werden.
Für Bilanzierer sind die wesentlichen Bilanzposten (auch hier wieder nach den Gruppen des EKR) anzuführen.
Klar ist, dass E 1 a die Einsendung der üblichen Beilagen zu den Steuererklärungen (Jahresabschluss, Gewinnermittlungen usw.) entbehrlich macht; klar ist freilich auch, dass das mögliche Wiederaufnahmeargument einer Steuerprüfung ("mangels Offenlegung") wieder stärker werden wird. Zu E 1 und E 1 a - dem wohl wichtigsten Beilageblatt zum virtuellen E 1 - gibt es übrigens ein ausführliches Erläuterungsblatt E 2, das in der derzeitigen Manuskriptversion 24 Seiten umfasst und von den Experten noch überarbeitet werden soll.
E 1 b für V/V-Einkünfte
E 1 b ist das Beilageblatt für Steuerzahler mit Einkünften aus Vermietung von Grundstücken und Gebäuden. Auch hier geht es darum, die notwendigen detaillierten Werbungs-kosten und sonstigen Aufwendungen innerhalb dieser Einkunftsart detailliert darzustellen und summarisch in das E 1 überzuleiten. Erläuterungen dazu finden sich kleinstgedruckt auf der Rückseite von E 1 b, weshalb viele Steuerpflichtige um eine starke Lupe nicht herumkommen werden.
E 1 c ist das analoge Beiblatt zu E 1 a für bestimmte pauschalierte Steuerpflichtige,
E 106 b für Mitunternehmer, die an Personengesellschaften beteiligt sind; es soll die jeweilige jährliche Beteiligungstangente in die Einkommensteuererklärung einspeisen. Für Beteiligte an forstwirtschaftlichen Betrieben gilt das Beilageblatt E 25.
Schließlich gibt es noch zusätzliche Erklärungsbeilagen für die Beantragung der verschiedenen steuerfreien Prämien, wie zum Beispiel der Investitionszusatzprämie oder der Bildungsprämie.
Probleme mit den Klienten
Der enorme Papierkrieg, den die Vorarbeiten für die neue Steuererklärungspalette weit vor der finalen "Endfertigung" und Eingabe am Bildschirm auslösen, stößt bei Unternehmern und Beratern weitgehend auf Unverständnis. Die sendefähige Vorlage der Steuererklärungen 2003 wird etwa den dreifachen Zeitaufwand erfordern, wie jener im Durchschnitt der Vorjahre. "Werden das die Klienten verstehen", fragen die Steuerberater.
Die Finanz verweist auf die guten Erfahrungen bei den Arbeitnehmer-Steuererklärungen (deren Einreichung schon für 2002 nur mehr virtuell zulässig ist) und verspricht Toleranzregelungen, vor allem auch hinsichtlich der Einreichtermine. Im Kontaktkomitee zwischen Treuhändern und Finanz sollen nun die Toleranzen näher ausgehandelt werden.