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"Das ist ein echtes Rechtsschutzproblem"

Von Stephanie Dirnbacher

Wirtschaft

Bundesvergabeamt-Chef über den neuen | Asylgerichtshof. | Rund 1,4 Milliarden Auftragsvolumen vor Sonderbehörde. | Wien. Österreich wird ab Juli ein "echtes Rechtsschutzproblem" bekommen, warnt Michael Sachs, Chef des Bundesvergabeamts (BVA). Denn dann wird der neue Asylgerichtshof seine Arbeit als letzte Instanz aufnehmen. Beschwerden gegen Entscheidungen des Asylgerichts können nur noch an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) und nicht mehr an den Verwaltungsgerichtshof gerichtet werden.


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Nicht nur Sachs rechnet deshalb mit einem enormen Anstieg an Beschwerden beim VfGH. Erst kürzlich hatte Karl Korinek, Noch-Präsident des Höchstgerichts, mehr Personal gefordert, um für das Asylgericht gerüstet zu sein. "Das Problem (die lange Verfahrensdauer, Anm.) wird nur verlagert", glaubt Sachs.

Den Vorschlag der Expertenkommission zur Staatsreform über die Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit findet der BVA-Chef grundsätzlich "okay". Er befürchtet aber, dass "es schlechter funktionieren wird", weil gut eingespielte Behörden wie etwa das BVA damit abgeschafft werden sollen. Der Experten-Vorschlag sieht vor, dass die Sonderbehörden beseitigt werden und stattdessen pro Land ein Verwaltungsgericht und auf Bundesebene ein Bundesverwaltungsgericht geschaffen wird.

Es geht um viel Geld

Dass das BVA gut funktioniert, hob Sachs auch bei der Präsentation des Tätigkeitsberichts für 2007 hervor. Die Nachprüfungs- und Feststellungsverfahren vor der Behörde beliefen sich im Vorjahr auf ein Auftragsvolumen von geschätzten 1,2 bis 1,4 Milliarden Euro.

Den Löwenanteil der Verfahren machen nach wie vor die Nachprüfungsverfahren aus, bei denen Entscheidungen des Auftraggebers vor der Zuschlagserteilung angefochten werden. 2007 wurden 119 Nachprüfungsanträge gestellt. Davon wurden 34 abgewiesen, 13 stattgegeben und 13 wegen formaler Fehler zurückgewiesen. In ganzen 39 Fällen wurde der Nachprüfungsantrag zurückgezogen.

Sachs führt diese hohe Zahl darauf zurück, dass in diesen Fällen das BVA den Sachverhalt bereits derart ermittelt hat, dass die Parteien den Verfahrensausgang vorhersehen konnten.

Die Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit der ein Stopp des Vergabeverfahrens erwirkt werden kann, sind 2007 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. 78 der insgesamt 104 Anträge wurde stattgegeben.

Feststellungsanträge, mit denen eine Entscheidung nach der Zuschlagserteilung bekämpft werden soll, haben seit 2005 nicht mehr die Zehner-Marke überschritten. Denn seit dem Bundesvergabegesetz 2002 sind Feststellungsanträge nicht mehr zulässig, wenn die Rechtswidrigkeit auch in einem Nachprüfungsverfahren hätte geltend gemacht werden können.