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"Das ist kein Casus Belli"

Von Katharina Schmidt

Politik

Sachwalterschaft Neu: Justizminister Brandstetter ist optimistisch, weiter Streit ums Budget.


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Wien. Vielleicht geht es doch durch. Oder auch nicht. Der Streit um das neue Erwachsenenschutzrecht nimmt immer merkwürdigere Formen an. Der Hintergrund: Seit 2014 wird im Justizministerium an einem moderneren Sachwalterrecht gearbeitet, das den Betroffenen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll. Nach Jahren der Verhandlungen mit allen beteiligten Gruppen - von der Volksanwaltschaft bis hin zu Behindertenorganisationen - hat Justizminister Wolfgang Brandstetter heuer einen Entwurf präsentiert, der auch in der Begutachtung auf breiten Konsens gestoßen ist und eigentlich vor Weihnachten im Ministerrat beschlossen hätte werden sollen. Doch Finanzminister Hans Jörg Schelling, ebenfalls ÖVP-Minister, legte sich quer: Die veranschlagten 13,3 Millionen Euro seien zu hoch, in der "angespannten Budgetsituation" könne man keine zusätzlichen Mittel bereitstellen.

Am Dienstag sprangen die Justizsprecher von SPÖ und Grünen, Hannes Jarolim und Albert Steinhauser, Brandstetter mit harscher Kritik an Schelling bei.

Doch so einfach ist die Sache nicht: Man habe die Abschätzung der Folgekosten nicht detailliert genug ausgeführt, meint Brandstetter. Denn die Kosten seien nur am Anfang recht hoch, da man auch die alten Fälle einem "Clearing" unterziehen müsse, über einen längeren Zeitraum hinweg sei das Gesetz aber "nahezu budgetneutral". Das gelte es nun, dem Finanzministerium detailliert darzustellen. Der Justizminister ist optimistisch: "Ich erwarte, dass wir das in den nächsten Wochen sicher über die Bühne bringen, das ist kein Casus Belli."

Anders sieht man das im Finanzressort: Das Budget sei nun einmal beschlossen und werde nicht wieder aufgeschnürt, heißt es dort. "Die Regeln sind für alle Ressorts gleich", sagt Schellings Sprecherin. Und Richtung Justizminister: "Wenn ihm das Projekt so wichtig ist, dann steht es ihm frei, sein eigenes Ressortbudget umzuschichten." Das ist theoretisch möglich, sagt Brandstetter - aber auch dafür brauche man das Placet des Finanzministeriums.

Für Jarolim ist die Sache nicht nachvollziehbar: Es könne nicht sein, dass ein derart wichtiges Projekt an Unstimmigkeiten zwischen zwei Ministerien zu scheitern droht. "Es geht hier schließlich um die Ärmsten der Armen", sagt er. Und die müssen durch die Verzögerung ein halbes, vielleicht auch ein ganzes Jahr länger auf die Gesetzesänderung warten: War ein Inkrafttreten Anfang 2018 geplant, ist man derzeit bei Mitte 2018, Anfang 2019.