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"Das ist keine EU-Armee"

Von Daniel Bischof und Petra Tempfer

Politik

Das Vorhaben der militärischen Eingreiftruppe der EU hat Österreichs Neutralitätsdebatte erneut entfacht.


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Die Ankündigung verleitet zu Fehldeutungen: Eine militärische Eingreiftruppe soll die EU bis zum Jahr 2025 bekommen, hieß es am Montag in österreichischen und deutschen Medien. Ist das ein Schritt in Richtung einer EU-Armee? Verfügt die Union künftig über eine Bereitschaftstruppe, die in einer Kaserne auf ihren Einsatz wartet?

Nein, sagt Generalmajor Johann Frank vom Bundesheer zur "Wiener Zeitung". "Das ist keine auf Knopfdruck verfügbare EU-Bereitschaftstruppe, die in einer Kaserne sitzt." Es handle sich um "keine gemeinsame EU-Armee", bestätigt der Völker- und Europarechtler Walter Obwexer von der Universität Innsbruck.

Auslöser des Vorhabens sei auch gar nicht der Ukraine-Krieg, sondern der Afghanistan-Konflikt gewesen, so Frank. Bei der Machtübernahme der Taliban 2021 war die EU nicht in der Lage, ihre Bürgerinnen und Beamten aus Afghanistan zu evakuieren. Stattdessen war sie vom Wohlwollen und der Unterstützung von Staaten wie den USA abhängig.

Evakuierungen im Fokus

Die EU sei übereingekommen, dass sie ihre militärischen Fähigkeiten stärken müsse, sagt Frank. Dies aber nicht in Form einer eigenen Armee. "Es sollen abrufbereite Kapazitäten in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten geschaffen werden, auf welche die EU anlassbezogen zugreifen kann."

Wie soll das praktisch ablaufen? Zunächst müsse die Union bis Jahresende 2022 jene Szenarien definieren, für die Kapazitäten geschaffen werden müssen, so Frank. "Evakuierungen spielen da eine wichtige Rolle." Auch humanitäre Einsätze wie die Sicherung von Fluchtkorridoren oder Friedenseinsätze seien denkbar, sagt Obwexer. "Das soll keinesfalls eine Truppe sein, die gegen Russland kämpfen soll." Er verweist dabei auf die Stärke von 5.000 Soldaten, die im Rahmen des Vorhabens verfügbar sein sollen: "Das sind ja nicht so viele."

Sind die Szenarien definiert, wird anschließend geprüft, welche Kapazitäten zur Bewältigung notwendig sind. "Etwa, damit eine gewisse Anzahl von EU-Bürgern aus einem Bürgerkriegsland evakuiert werden kann", so Frank.

Danach erfolgt die Entscheidung, welchen Beitrag die einzelnen Mitgliedstaaten leisten können - von Einheiten über Infrastruktur bis hin zu Know-how. "Die Mitgliedstaaten können wählen, ob sie mitmachen", so Obwexer. Österreich hat bereits angekündigt, sich beteiligen zu wollen. 2023 sollen erste Übungen stattfinden, 2025 sollen die Kapazitäten in Vollbereitschaft sein.

Im Anlassfall kann die EU in den Staaten auf die Einheiten zurückgreifen, die von den Ländern für die Szenarien designiert wurden. "Der Vorteil ist, dass dann alles eingespielt ist. Die Szenarien werden geübt, die Kommunikation ist eingerichtet, die Hauptquartiere sind vorhanden, die Einheiten designiert", so Frank.

Die EU baut auf den bereits vorhandenen EU-Battlegroups auf. Sie umfassen 1.500 Mann, sind bisher aber nie eingesetzt worden. "Die Battlegroups waren immer als Vorauskraft gedacht. Sie sollen etwa schnell den Zugang zu einem humanitären Korridor vorläufig sichern, bis Kräfte, die nicht so eine hohe Verfügbarkeit haben, eingesetzt werden können", sagt Frank.

Diese EU-Battlegroups werden weiterentwickelt. "Eine wesentliche Verbesserung zu den Battlegroups besteht in der Entwicklung fehlender strategischer Kapazitäten wie Lufttransport, Führungsfähigkeit, Satellitenkommunikation. Hier bestehen auf EU-Seite große Defizite, die gemeinsam europäisch behoben werden sollen", so Frank. Auch die Finanzierung wird verändert: "Bis dato mussten immer die Mitgliedstaaten zahlen, deren Einheiten in den Battlegroup-Einsatz gehen sollten. Nun soll es eine gemeinsame EU-Bezahlung der Einsätze geben."

Verhalten Österreichs zählt

Mit dem Vorhaben geht in Österreich eine neue Neutralitätsdebatte einher. Laut Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) ist die Beteiligung Österreich daran neutralitätskonform. Man sei ohnehin bereits bei den Battlegroups beteiligt. FPÖ-Chef Herbert Kickl sieht das anders. Die vielen Aktivitäten Österreichs seien nicht mit der Neutralität vereinbar. Eine EU-Eingreiftruppe sei nichts anderes als eine "EU-Armee".

Der springende Punkt sei, wie sich Österreich rund um das Vorhaben weiter verhalte, sagt Erika De Wet vom Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen an der Universität Graz. Ausbildner zu stellen, sei zum Beispiel mit der Neutralität vereinbar - ohne UN-Sicherheitsmandat an Kampfhandlungen teilzunehmen, wäre aber problematisch. Aktuell bewege sich Österreich allein schon dadurch, dass es Waffenlieferungen durchs Land erlaube, in einem Graubereich.

Ohne UN-Beschluss dürfe Österreich teilnehmen, wenn es um Evakuierungen und humanitäre Einsätze gehe, so Obwexer. Eine Neutralitätsverletzung stelle eine Mission zur Verteidigung von Kiew dar.

Eskalieren würde die Situation dann, so De Wet, wenn Österreich von anderen Staaten nicht mehr als neutral wahrgenommen wird. "Dann könnte es ebenfalls zum Angriffsziel werden und in den Ukraine-Krieg mit hineingezogen werden." Es sei ein Seiltanz, wie sich Österreich für Drittstaaten darstelle und wie es von diesen behandelt werde. Inwieweit Österreich an seiner Neutralität rütteln möchte, sei indes eine rein innenpolitische Materie. Um hier etwas zu ändern, müsste man in das Bundes-Verfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 eingreifen.

"Trugbild vorangetragen"

Die Beteiligung Österreichs am EU-Vorhaben zeige wieder einmal, dass von der Neutralität als rechtliches Konstrukt, "so wie es lange in Österreich verstanden worden ist, praktisch nichts mehr übrig ist", sagt der Völkerrechtler Peter Hilpold von der Uni Innsbruck. Der letzte Schritt sei der EU-Beitritt 1995 gewesen: Die Konsequenzen seien in Österreich auf vielen Ebenen, auch im juristischen Bereich, aber noch nicht ins allgemeine Bewusstsein gedrungen. "Im Bereich der Neutralität wurde ein Trugbild vorangetragen, das keiner näheren Kontrolle standhält", meint Hilpold.

In politischer Hinsicht könne weiter von Neutralität gesprochen werden. "Die EU hat nichts dagegen, wenn wir uns als neutral bezeichnen, solange ein substanzieller Beitrag zur gemeinsamen Verteidigungspolitik erbracht wird", so Hilpold. Das Spektrum möglicher Beiträge sei genügend breit, dass Österreich behaupten könne, "der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik" sei im Sinne einer Wahrung der Neutralität gewahrt worden.

Tatsache sei, dass Art. 23j des Bundes-Verfassungsgesetzes zur gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU über Österreichs Neutralität stehe, sagt Ralph Janik von der Sigmund Freud Privatuniversität Wien, der auf internationales Recht spezialisiert ist. Und in diesem Rahmen sei viel möglich. Ob die militärische Unterstützung eines angegriffenen EU-Landes darunterfällt, lasse sich nicht pauschal sagen. In der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin von 2001 wird Österreich jedenfalls bereits als bündnisfrei bezeichnet: "Das bedeutet, dass wir innerhalb der EU sehr viel tun können, solange diese kein Militärbündnis ist", so Janik. Die entscheidende Frage sei, ob es eine mit der Nato vergleichbare dauerhafte und gemeinsame Kommandostruktur gibt.