Die Krankenkassen prüfen derzeit österreichweit, ob alle, die im Jahr 2002 und 2003 Kindergeld oder einen Zuschuss dazu bezogen haben, dieses Geld zurecht erhalten haben.
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Während in den Koalitionsjahren von Schwarz-Blau-Orange noch ein sehr lockerer Umgang mit der Kontrolle gehandhabt wurde - siehe die Weisungen der Sozialminister Haupt und Haubner -, besteht nun Familienministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) auf der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Und diese besagen, dass Mütter oder Väter 436 Euro Kindergeld pro Monat erhalten, wenn sie im Jahr nicht mehr als 14.600 Euro dazu verdienen. Für sozial Schwache gibt es zudem Zuschüsse von 180 Euro pro Monat.
Diese Zuschüsse sind allerdings als Darlehen gedacht und müssen nach Ablauf des Kindergeldes (30 plus sechs Monate) zurückgezahlt werden, wenn man pro Jahr mehr als 10.100 Euro verdient. Überschreitet man schon während des Kindergeldbezugs eine Grenze von 5200 Euro, muss der gesamte Zuschuss zurückgezahlt werden.
Der Gesetzgeber misst also mit zweierlei Maß: Arme dürfen weniger dazu verdienen als besser Verdienende und bleiben demnach auch immer ärmer. Die Arbeiterkammer kritisiert das aufs Schärfste und fordert, dass diese Regelung rückwirkend geändert wird.
Mit der Novelle zum Kindergeldgesetz wird es da eine Verbesserung geben: Ab 2008 soll die Zuverdienstgrenze für alle, auch für Zuschuss-Bezieher 16.200 Euro betragen.
Die SPÖ ist überhaupt gegen eine Zuverdienstgrenze. Frauenministerin Doris Bures will statt dessen eine Arbeitszeitgrenze einführen. Auch da werden sich vermutlich Wege finden lassen, diese zu umgehen, aber formell jedenfalls hätte wahrscheinlich alles seine Richtigkeit.
Zu wünschen bleibt, dass das neue Gesetz erstens klar ist, zweitens Ungerechtigkeiten ausräumt und drittens für den Einzelnen leicht nachvollziehbar wird.
Die derzeitigen Prüfungen der Krankenkassen haben bisher zu etwa 550 Rückforderungsbescheiden geführt, mehr als 400 davon beziehen sich auf die Zuschüsse. In den meisten Fällen liegen die Forderungen zwischen 1500 und 2000 Euro. Ein besonders krasser Fall wurde diese Woche aus Vorarlberg gemeldet, wo ein Arzt (deutscher Staatsbürger) 10.000 Euro zurückzahlen muss, weil er im Jahr 80.000 Euro verdient hat.
Einen besonderen Härtefall sieht hier kaum jemand. Das zeigt nur, dass Gesetze eben für alle gelten. Jeder hat sich daran zu halten. So argumentiert jedenfalls die Familienministerin. Die überwiegende Mehrheit - Kdolsky spricht von 180.000 - hat sich an die Zuverdienstgrenze gehalten. Allerdings könnte man auch anführen, dass die meisten Menschen sich auf die Weisung, nicht zu überprüfen, verlassen haben und die Umsetzung von den Einzelnen nicht immer steuerbar ist.
Auch die Arbeiterkammer ist in der Frage gespalten. Denn dort sieht man, dass die Gesetzeslage klar ist. Wer die Zuverdienstgrenze deutlich (also mehr als 15 Prozent) überschritten hat, hat keine Chance, dennoch unterstützt die Arbeiterkammer Einzelklagen.
Nämlich dann, wenn 1. aus früheren Arbeitsverhältnissen Nachzahlungen eingelangt sind, 2. bei einem Überschreiten von 1000 Euro 5000 Euro zurück verlangt werden, 3. jemand die 14.600 Euro als Netto-Grenze betrachtet hat und 4. unvorhergesehene Zahlungen (Prämien) eingegangen sind.
Es wäre schön, wenn der Gesetzgeber auf solche und ähnliche Härtefälle Rücksicht nehmen könnte. Rückforderungen von Großverdienern wird dagegen jeder verstehen.