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Die Geschichte ist abscheulich. Ein Verbrechen folgt dem anderen, am Schluss steht die Verherrlichung der Verbrechen in einer Hymne. Glocken würden sie läuten, wäre nicht eine Veganerin zu Limburg eingeschritten.
Der Fall aus Gänsesicht: Die Entführung und Ermordung einer der Ihren steht einem dahergelaufenen caniden Raubtier nicht zu.
Aus Fuchssicht: Selbst bei engster Auslegung des Tierschutzgesetzes ist die Tötung einer Gans zum Zweck der Nahrungsaufnahme schlimmstenfalls mit Haft zu ahnden, aber nicht mit der Todesstrafe, zumal diese seit 1949 in Deutschland abgeschafft ist. Wir sind schließlich weder Barbaren noch Amerikaner.
Aus Mäusesicht: Es ist unzulässig, dass ein Leben für ein anderes genommen wird. Wenn der Fuchs eine Gans ermordet, möge er ins Gefängnis gehen und den Hinterbliebenen Schadenersatz leisten. Es widerspricht aber jedem Recht, den Fuchs durch Androhung der Todesstrafe zu nötigen, statt der Gans eine Maus zu verspeisen.
Am schlimmsten ist indessen die Verherrlichung des verworrenen Rechtsfalls durch ein Lied, in dem bereits Kindern Gesetzlosigkeit und sogar Blutrache (ein Fuchsleben für ein Gänseleben) eingeimpft werden.
Daher hatte die Veganerin völlig recht, die Einstellung des Glockenspiels zu verlangen, das dieses moralverschmutzende Lied den Limburgern täglich um die Ohren bimmelt. Glücklicherweise wurde dem Begehren stattgegeben.
Ob ein Lied über Limburger Käse an die Stelle der tierquälerischen Hymne treten wird, ist derzeit noch unbekannt. Ein Freundschaftslied an die Bürger von Schilda ist in Arbeit.