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Memorandum betreffend zweisprachige "topographische Aufschriften", die Amtssprache sowie Maßnahmen für die Zusammenarbeit mit der slowenischsprachigen Volksgruppe
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Die Unterzeichnenden kommen überein:
Eine verfassungsrechtliche Lösung mit folgendem Inhalt soll im Sommer 2011 umgesetzt werden:
Taxative Aufzählung von 164 Ortschaften (gemäß Beilage A),
Im Hinblick auf die Gemeindeautonomie wird festgehalten, dass es wie bisher auch weiterhin rechtlich zulässig ist, bei entsprechender Beschlusslage im Gemeinderat weitere zweisprachige Ortsbezeichnungstafeln sowie Bezeichnungen oder Aufschriften topografischer Natur aufzustellen.
Schaffung einer Verfassungsbestimmung, wonach die zuständigen Behörden ohne unnötigen Aufschub verpflichtet sind, die jeweils in Betracht kommenden Ortstafeln und Ortsbezeichnungstafeln zu errichten.
Das Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes darf nicht dazu verwendet werden, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende zweisprachige Bezeichnungen und Aufschriften topografischer Natur zu beseitigen.
In den Erläuterungen des Volksgruppengesetzes wird klargestellt, dass auch Vertreter juristischer Personen, deren satzungsmäßiger Zweck sich mit Angelegenheiten der slowenischen Volksgruppe beschäftigt, Anbringen (in den Amtssprachengemeinden) auch in slowenischer Sprache einbringen können.
Mit Verweis auf Art. 118 Abs. 7 B-VG wird festgehalten, dass Gemeinden im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie auch weiterhin die Möglichkeit haben, auf Antrag die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf die Bezirkshauptmannschaften zu übertragen.
Amtssprache lt. Beilage B sowie Schaffung einer Bestimmung, die es auch Gemeinden, die nicht in der Liste genannt sind, ermöglicht, freiwillig die Amtssprache in mündlicher und schriftlicher Form zu verwenden.
Die Abstimmungsspende seitens des Bundes - aus Anlass der Wiederkehr der Volksabstimmung 1920 - soll gemäß Ministerratsvortrag 4 Mio. betragen. Die Auszahlung und Abwicklung wird direkt durch den Bund erfolgen. Ein entsprechendes Gesetz ist bis Sommer 2011 geplant. Die Aufteilung der Mittel soll mit Einbindung der Volksgruppe und den betroffenen Gemeinden erfolgen.
Unter anderem sollen daraus die slowenische Musikschule/Glasbena Sola, private und öffentliche Kindergärten, sowie weitere Projekte der Gemeinden erfolgen.
LH Gerhard Dörfler
StS Dr. Josef Ostermayer
Dr. Valentin Inzko
Bernard Sadovnik
Dr. Marjan Sturm
Klagenfurt 26. April 2011