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Angesichts des von der Kirche selbst zu verantwortenden Priestermangels und angesichts der gesellschaftlichen, auch das Leben von Pfarren betreffenden Veränderungen sind strukturelle Verbesserungen auch in der Erzdiözese Wien unumstritten. Erzbischof Christoph Schönborn hat deshalb vor kurzem Entwicklungsräumen bilden lassen und plant in mehreren solcher Entwicklungsräume die Errichtung sogenannter Pfarren Neu. Bisher hat er vier Pfarren Neu in Wien errichtet, und weitere sollen folgen.
Wiewohl die Bildung von Pfarren Neu seitens der Wiener Diözesanleitung in den diözesanen Medien gepriesen und beworben wird, wurde wiederholt deutlicher Widerstand gegen das Projekt laut: von der Pfarrerinitiative, von Pastoraltheologen und von betroffenen Pfarren und Kirchenbürgern (Laien). Die mit der Bildung einer Pfarre Neu verbundenen Schwierigkeiten benennt zum Beispiel der neue Pfarrer der Pfarre Neu "Franz von Sales" im 19. Bezirk wie folgt: ". . . weil die Idee der Zusammenführung nicht von der Basis ausgeht, sondern von der Diözesanleitung".
Wenn auch die Einrichtung von Pfarrverbänden oder ähnlichen Strukturen im Einzelfall durchaus sinnvoll sein mag, so gibt es doch erhebliche Bedenken gegen die Errichtung von Großpfarren beziehungsweise Pfarren Neu:
Kirchenrecht
Die Errichtung einer Pfarre Neu durch Zusammenlegung zweier oder mehrerer Nachbarpfarren setzt voraus, dass Letztere zuvor erlöschen müssen. Gegen das Erlöschen einer Pfarre spricht laut Professor Heribert Franz Köck das Kirchenrecht. Er stellt unter anderem fest:
1. "Die Pfarre ist nach Can. 515 §3 eine juristische Person; sie kann also nur unter den Voraussetzun-gen des Can 120 §1 aufhören zu existieren."
2. "Nach Can. 120 §1, Erster Satzteil, ist eine juristische Person ihrer Natur nach zeitlich unbegrenzt; sie erlischt nur, wenn sie von der zuständigen Autorität rechtmäßig aufgehoben wird oder durch einen Zeitraum von 100 Jahren zu handeln aufgehört hat."
3. "Dass der Pfarrgemeinderat ein Rechtsmittel gegen eine Pfarrauflösung, die er als ungerechtfertigt und daher unrechtmäßig ansieht, einlegen kann", ergibt sich aus den Bestimmungen des CIC.
4. "Selbst wenn der Pfarrgemeinderat beim Bischof die Auflösung der Pfarre beantragen sollte, bleibt es den in den Cans. 532, 517.2, 536 und 537 sowie 102 und 518 genannten Personen oder Personengruppen unbenommen, gegen die Auflösung der Pfarre Rechtsmittel einzulegen", sogar zwei Gemeindemitgliedern.
Organisationsstruktur
Die Schaffung von Pfarren Neu führt in der Praxis zur Bildung einer zusätzlichen Hierarchiestufe, nämlich der von Großpfarrern, denen nun die bisherigen Pfarrer als Leiter der Seesorgeeinheiten unterstellt werden. Dies soll die Zahl von derzeit rund 660 Pfarren in der Erzdiözese Wien bis 2020 auf dann 80 reduzieren. Dies erleichtert zwar dem Erzbischof eine straffere und einfachere hierarchische Führung, nur übersieht er den damit verbunden wesentlichen Nachteil: Organisationen mit flacher Hierarchie fördern Eigeninitiative und Eigenverantwortung, was ganz besonders für solche Organisationen von Bedeutung ist, in denen ehrenamtliches Engagement unentbehrlich ist. Vielstufige Hierarchien schaden Eigeninitiative und Eigenverantwortung, die gerade Papst Franziskus stärken will.
Pastoraltheologie
Die zwangsweise Zusammenführung benachbarter Pfarren ist deshalb problematisch, weil jede Pfarre aufgrund gesellschaftlicher Unterschiede, jeweils anderer geschichtlicher Entwicklung und der Leitung durch sehr unterschiedliche Pfarrer eine je eigene Prägung erfahren hat. Gute Nachbarschaft unterschiedlicher Pfarren mag und soll möglich sein, aber das Zusammenwachsen mehrerer stark unterschiedlicher Gemeinden im Sinne von Gemeinschaft als Koinonia, welche die vierte Grundfunktion von Kirche darstellt, ist eher zufällig, ebenso wie das für Freundschaft unter Nachbarn zutrifft.
Subsidiarität
Das Gemeindeleitungsmodell mit Beteiligung Ehrenamtlicher erfüllt die Maxime des Subsidiaritätsprinzips, wonach Aufgaben, Handlungen und Problemlösungen so weit wie möglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich von der untersten Ebene einer Organisationsform übernommen werden sollen. Die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips betonten schon Papst Pius XI. 1931 in der Sozialenzyklika "Quadragesimo anno", später Papst Pius XII. und der bekannte "Nestor der katholischen Soziallehre", der Nationalökonom und Sozialphilosoph Oswald von Nell-Breuning, SJ.
Eine bewährte Alternative zur Pfarre Neu
Ein anderes, vor 13 Jahren in der Diözese Linz entwickeltes Gemeindeleitungsmodell ermöglicht dort den effektiven Fortbestand selbständiger Pfarren ohne eigenen Pfarrer vor Ort, aber unter Mitwirkung eines Priesters, der Pfarrer ist oder als Pfarrprovisor bestellt wurde. Dieses Modell beruht auf der Beteiligung Ehrenamtlicher, die in Seelsorgeteams arbeiten. Sie werden für diese Aufgaben von der Diözese geschult, wirken so aktiv in der Seelsorge mit und qualifizieren sich als Kirchenbürger ("Laien") für Leitungsaufgaben. Mittlerweile sind in der Diözese Linz Leitungs- und Seelsorgeteams in 45 von 487 Pfarren erfolgreich tätig, in denen zwischen 250 und 3750 Katholiken leben.
Meiner Meinung nach gibt es keine im Interesse von Pfarren liegenden Gründe zur Aufgabe ihrer Rechtspersönlichkeit, sieht man einmal von einem vorauseilenden Gehorsam dem Bischof gegenüber ab. Vielmehr sehe ich in der Schaffung von Pfarren Neu die Gefahr schwindender Eigeninitiative und Eigenverantwortung in den Pfarren.
Ich trete daher dafür ein, die in unserer Diözese da und dort erforderlichen strukturellen Maßnahmen durch die Bildung von Verbänden rechtlich selbständiger Pfarren zu treffen, die Bildung von Pfarren Neu aber sofort auszusetzen, und schlage allen von der eventuellen Auflösung ihrer Pfarre betroffenen Katholiken vor, in ihren jeweiligen Pfarren die Möglichkeit des Widerspruches gegen die Auflösung der eigenen Pfarre zu erörtern und im Ernstfall Rechtsmittel gegen diesen Schritt der Diözese einzulegen. Diese können schon zwei Kirchenbürger einer betroffenen Pfarre einlegen.
Theodor Gams ist Unternehmer im Bereich Biotechnologie. Er lebt im Wiener Umland und ist seit 1983 Diakon der Erzdiözese München-Freising und als solcher im Ruhestand.