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Bayern will künftig islamistische Gefährder auch vorbeugend inhaftieren - rechtlich umstritten, aber gut begründbar.
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Zu den bemerkenswerteren Ergebnissen, die nach den letzten Terroranschlägen in europäischen Metropolen gewonnen werden konnten, gehört, dass nahezu alle dschihadistischen Angreifer schon zuvor in der einen oder anderen Art am Radarschirm der Sicherheits-Behörden aufgetaucht sind. Praktisch jeder dieser Attentäter war also schon im Vorfeld verdächtigt worden, terroristische Ambitionen zu hegen.
Dass sie nicht rechtzeitig daran gehindert werden konnten, ihre Ambitionen in die Tat umzusetzen, hat viele Gründe: von mangelnden rechtlichen Grundlagen über fehlende personelle Kapazitäten bis zu schlichten Fehleinschätzungen der Behörden, die ja auch nicht unfehlbar sein können. Und doch empfinden es viele Bürger mit Recht als vollkommen unzumutbar, dass da draußen hunderte, vielleicht tausende brandgefährliche Typen herumlaufen, die man nicht hinter Gitter bringen kann, bevor es zu spät ist, weil sie schon irgendwo ein Massker angerichtet haben. Und zwar, weil der Rechtsstaat hier an seine Grenzen stößt.
Dass niemand für Taten bestraft werden kann, die er nicht begangen hat, ist mit gutem Grund ein zentrales Prinzip der Rechtsstaatlichkeit. Es kollidiert freilich mit dem ebenso fundamentalen Recht der Bevölkerung auf Schutz vor derartigen Tätern; und, wenn der Staat wie jetzt massiv angegriffen wird, seinem Recht auf Notwehr.
Wenn - und davon ist nach Ansicht der meisten Experten leider auszugehen - der islamistische Terror in Europa weiter zunimmt, dann wird sich da früher oder später die Frage nach der Verhältnismäßigleit stellen. Denn um einen einzigen "Gefährder" im Auge zu behalten, braucht es 24 (!) Polizisten, und auch das ergibt keine völlige Sicherheit. Es wird dem Bürger weder unter dem Gesichtspunkt der horrenden Kosten noch der Vernunft zumutbar sein, dass tausende Beamte die potenziellen Terroristen überwachen, und das ohne Erfolgsgarantie.
Das geht einfach nicht. Früher oder später wird es deshalb nötig sein, Gefährdern mit robusteren Maßnahmen beizukommen. Dazu gehört vor allem, jene Gefährder, die keine EU-Bürger sind (in Deutschland etwa ein Drittel) ganz flott auszuschaffen; und sei es, in dem man mit irgendeinem unbürokratisch kooperierenden zentralafrikanischem Land gegen entsprechende Zahlungen vereinbart, diesen Personen Einreisevisa zu erteilen.
Dazu gehört aber auch, Gefährder schon in einem früheren Stadium als derzeit möglich aus dem Verkehr ziehen zu können, und nicht erst, wenn sie einen Lkw in eine Menschenmenge steuern. Die Regierung des Freistaates Bayern hat deswegen jüngst ein Gesetz vorgelegt, das es den Gerichten erlaubt, Gefährder künftig praktisch unbegrenzt in Haft zu nehmen, solange von ihnen eine unmittelbare Terror-Gefahr ausgeht. (Ähnliche Gesetze gibt es übrigens auch in Israel).
Darüber, ob das noch mit freiheitlich-rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar ist, streiten die Juristen gerade heftig. Doch dafür, dass der Staat Gefährder einfach frei herumlaufen lassen muss, bis die zur Tat schreiten, wird die Bevölkerung von Anschlag zu Anschlag weniger Verständnis haben.