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Das bundesweit nun die nächsten 13 Jahre geltende Ökostromgesetz wurde im Sommer 2002 beschlossen. Nach langen zähen Verhandlungen zwischen den Parteien - vor allem die ÖVP und die SPÖ gaben in dieser Materie den Ton an - wurde ein Kompromiss gefunden. Von Anfang an stand aufgrund einer EU-Richtlinie fest, dass für Ökostrom ein neues Förderinstrumentarium gefunden werden muss. Denn davor war die Subventionierung des "grünen" Stroms Ländersache und unzählige Regelungen und Einspeisetarife waren die Folge. Um das Tarifchaos zu beseitigen, rangen Länder und Bund monatelang um ein Ergebnis. Doch nach Verabschiedung des Gesetzes gab es noch immer keine Klarheit über die Höhe der Einspeisetarife.
Das Gesetz sieht eine Unterscheidung von Energie aus Kleinwasserkraftwerken, Biomasse- sowie Biogas-Anlagen, Windkraft und Photovoltaik vor. Ebenfalls förderwürdig ist der Strom, der in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (diese KWK erzeugen neben Strom auch Wärme, die via Fernleitungen genutzt werden sollte) entsteht. Um die Einspeisetarife wurde bis zur letzten Minute gerungen, knapp vor dem Jahreswechsel kam die Verordnung zustande. Diese sieht vor, dass Erzeuger für den Strom aus Photovoltaik zwischen 47 und 60 Cent pro kWh erhalten. Für Windkraft beträgt der Einspeisetarif 7,8 Cent pro kWh. Kleinwasserkraftwerke bekommen für ihren Strom zwischen 3,15 und 6,25 Cent pro kWh. Strom aus Biomasse und Biogas werden mit 10,2 bis 16 Cent pro kWh abgegolten. Wird mit Biomasse zugefeuert, gibts eine geringeren Tarifsatz zwichen 3 und 6,5 Cent pro kWh. Im Detail sind diese "überhöhten Strompreise" von der Art, dem Baujahr und der Leistung der Anlage abhängig. 2003 beträgt das Fördervolumen 220 Mill. Euro, davon 80 Mill. Euro für Kleinwasserkraft, 57 Mill. für Ökoanlagen und 75 Mill. Euro für KWK. Die Finanzierung erfolgt über zwei Schienen: Einerseits müssen Stromhändler (das sind die Energieversorger) den Ökostrom um 4,5 Cent pro kWh anstatt zum Marktpreis von 2,5 Cent kaufen. Andererseits werden für Ökoenergie Zuschläge zum Netztarif verrechnet: Für die energieintensive Industrie sind es nur 0,099 Cent und für Kleinkunden 0,139 Cent pro kWh. Für Strom aus KWK-Anlagen darf noch ein Zuschlag von 0,15 Cent pro kWh verlangt werden.
Die KWK-Förderung wurde aufgrund des guten Lobbyings der Stromversorger durchgesetzt. Besonders nachhaltig agierten die Wiener Stadtwerke, die ihren KWK-Zuschlag von 0,79 Cent pro kWh durch einen geringeren bundesweiten ersetzt haben wollten. Durchzusetzen hatte diese Forderung die SPÖ. Ein extrem starker Verhandler in Sachen Biomasse war Umweltminister Wilhelm Molterer. Hinter ihm stand die Phalanx von Bauern- und Forstvertretern, Biomasse-Verband und ebenfalls im Bunde waren die Landesenergieversorger. Molterer konnte sich in der Endphase mit den von ihm und den Ländern geforderten Einspeisetarifen gegen seinen VP-Kollegen Wirtschaftsminister Martin Bartenstein durchsetzen. Sehr zur Freude der Land- und Forstwirte. Allerdings zum Leidwesen der Papier- und Faserindustrie, die mittlerweile gegen das Gesetz und die Verordnung Sturm läuft und die Regelung - wie die "Wiener Zeitung" erfuhr - beim Verfassungsgerichtshof anfechten will.