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Für Opfer von Sexualdelikten bedeutet ein Strafprozess eine massive psychische Belastung. Erlittenes Leid wird erneut durchlebt - vor allem bei Kindern droht eine Retraumatisierung. Neben den so genannten "schonenden Einvernahmen" - Videos von Einvernahmen, Beiziehung von Kinderpsychologen -, die schon ab 1993 ihren Weg in die Strafprozessordnung (StPO) fanden, ist die neu geschaffene "Prozessbegleitung" ein wichtiges Instrument zum Schutz der Opfer.
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Die massive psychische Belastung, der Missbrauchsopfern in Gerichtsverfahren ausgesetzt sind, zu mildern, ist Ziel der 1998 gestarteten Prozessbegleitung, die mittlerweile von mehreren Beratungsorganisationen angeboten wird. Die Institutionen werden idealerweise noch vor Erstattung der Anzeige - oft vom Jugendamt - zugezogen. Bei Bedarf wird eine Rechtsanwältin zur Verfügung gestellt.
Sonja Wohlatz von der Beratungsstelle "Tamar" erläutert: "Kinder haben nach der traumatischen Missbrauchs-Erfahrung Angst. Angst, eine Aussage bei der Polizei zu machen, Angst, nicht verstanden zu werden, Angst vor der Öffentlichkeit."
Dazu kommen - erklärt die Diplompsychologin - Schuldgefühle, den geliebten Menschen, vielleicht sogar Familienernährer ins Gefängnis zu bringen. Prozessbegleitung heißt, dass die Opfer auf das Verfahren vorbereitet werden, den Kindern wird erklärt, wie es im Gericht aussieht und welche Fragen gestellt werden. "Ohne diese Vorbereitung schießen die Emotionen vor Gericht oft hoch", erklärt Wohlatz. "Unsere Aufgabe ist es, das Kind zu stützen. So klären wir auch auf, welche negativen Folgen mit dem Prozess auf die Opfer zukommen." Es sei pure Phantasie zu glauben, dass mit der Anzeige allein den Menschen geholfen sei. Im Gegenteil. Häufig könne die Beweisführung juristisch nicht so geführt werden, dass sie für einen Schuldspruch ausreicht. Wohlatz: "Da gibt es Dinge, die vor Gericht nicht halten. Je kleiner das Kind, desto schwieriger wird die Beweisführung." Kein Wunder, dass von den 800 - 1.000 Anzeigen in Österreich pro Jahr - 160 davon sind es in Wien - weit mehr als die Hälfte zurück gelegt wird. Jene Fälle, die von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt werden, enden dann zu 40 Prozent mit einem Schuldspruch.
Rechtsanwältin Eva Plaz, die im Rahmen der Prozessbegleitung die Missbrauchsopfer als Privatbeteiligte vertritt, versteht ihre Rolle als "Dolmetsch zwischen Welt des Gerichts und der Welt des Opfers mit seinen Angehörigen". "Es geht uns um übergreifende Arbeit: Psychosoziale Betreuung plus anwaltlich Arbeit", erklärt die Juristin.
Die Frage, ob das österreichische Strafrecht zu täterfreundlich sei, beantwortet die Anwältin so: "Das ist die falsche Frage. Schärfere Strafen bringen nichts. Würde man beispielsweise das Strafmaß für Kinderschänder auf lebenslang anheben, hätte man wohl den gegenteiligen Effekt." Die Zahl der Anzeigen würde sinken, die der Freisprüche steigen. Vielmehr ortet Plaz Nachholbedarf bei allen Beteiligten, was Wissen und Sensibilität angeht: "Ich habe schon Freisprüche gesehen, die man nur als das Ergebnis blanker Inkompetenz bezeichnen kann."
Beratungsstelle Tamar -, Wien 20., Wexstraße 22/3/1
Tel. 01/33-40-436