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Das Private im Staatlichen

Von Judith Schmitzberger

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Rein rechtlich gesehen ist sowieso alles in Butter. Doch nicht alles, was rechtens ist, kann auch getrost als gerecht bezeichnet werden. Im Wechselspiel von Staat und Privat tun sich dabei oft ungeahnte Facetten auf. Das Leopold Museum ist so eine gesetzliche Grauzone. Obwohl hier rechtlich alles klar geregelt ist.


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Es ist der Familie Leopold zugutezuhalten, dass sie ihre Kunstsammlung nicht im Keller verschanzt, sondern öffentlich zugänglich macht. Die Schieles, Klimts und Hoffmanns sind nicht nur, aber auch ein Touristenmagnet.

Das Öffnen der Sammlung war aber nicht nur eigennützige Gönnergeste. Der verstorbene Sammler Rudolf Leopold brachte seine Schätze in eine staatlich finanzierte Stiftung ein. Die Bilder gehören also nicht dem Staat, obwohl er für sie bezahlt hat. Die Konsequenzen sind bekannt: Das Restitutionsgesetz etwa greift im Falle Leopold nicht. Das gerade nach langem Gerichtsstreit und einer Millionensumme als Einigung nach Wien zurückgekehrte "Bildnis Wally" ist nur einer der strittigen Fälle. Nun kommt ein neuer Aspekt der privaten Staatlichkeit dazu: Womöglich schreibt das Museum den durch den Tod Leopolds vakant gewordenen Direktorenposten vorerst nicht aus. Die staatliche Finanzierung sei nicht geregelt. Irgendwann stellt sich in Sachen Staat oder Privat wohl die Frage nach einem Entweder/Oder.