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Das Informationssystem der ersten Generation (SIS) wird aufgrund der Erweiterung der EU in ein solches der zweiten Generation (SIS II) übergeführt.
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Im Rahmen des Schengen-Besitzstandes, der die gesamten Rechtsvorschriften des Schengen-Systems umfasst, stellt das Schengener Informationssystem (SIS) das technische Herzstück dar.
Es handelt sich dabei um ein elektronisches Personen- und Sachfahndungssystem, in dem unter anderem Datenbanken in den Bereichen Festnahmeersuchen, Übergabe und Auslieferung, das Auffinden von Vermissten, Asylanträge, Gefahrenabwehr, verdeckte Registrierung und die Sachfahndung nach Kraftfahrzeugen enthalten sind.
Die Kapazität des bisherigen SIS musste im Zuge der Erweiterung der EU ausgebaut und dem neuesten Stand der Informationstechnik angepasst werden. Zu diesem Zweck wurde es zunächst zum SIS 1+ weiterentwickelt.
Der Weg zum SIS II
Anfang Dezember 2001 wurde die Europäische Kommission sowohl durch die Verordnung (EG) Nr. 2424/2001 als auch durch Beschluss 2001/886/JI des Rates darüber hinaus beauftragt, das Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) bis Ende 2006 einzurichten. Trotz dieser zwei gesonderten Rechtsakte der "Ersten" und der "Dritten Säule" der EU handelt es sich beim SIS II um ein einziges integriertes Informationssystem, das das SIS 1+ ersetzen soll.
Für die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des SIS II ergingen im Dezember 2006 und im Juni 2007 drei Rechtsakte.
Die Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates bildet die Rechtsgrundlage für das SIS II in Bezug auf Angelegenheiten, die in den Anwendungsbereich des EG-Vertrages fallen. Der Beschluss 2007/533/JI des Rates ist die Basis für solche Materien, die im EU-Vertrag geregelt sind. Dazu kommt noch die Verordnung (EG) Nr. 1986/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, mittels derer den nationalen Kfz-Zulassungsbehörden Zugang zum SIS II eingeräumt wird.
Damit können diese Daten betreffend gestohlene, unterschlagene, sonst abhanden gekommene oder für ungültig erklärte Kfz-Zulassungsbescheinigungen und KfZ-Kennzeichen abrufen.
Systematisches Netz
Was die Systemarchitektur betrifft, so besteht das SIS II aus einem zentralen System zusammengesetzt aus einer technischen Unterstützungseinheit (CS-SIS) und einer einheitlichen nationalen Schnittstelle (NI-SIS), einem nationalen System (N.SIS II) und einer Kommunikationsinfrastruktur zwischen der CS-SIS und der NI-SIS, die ein verschlüsseltes virtuelles Netz für den Austausch von SIS II-Daten zur Verfügung stellt. Neben der Behörde, der die zentrale Zuständigkeit für sein N.SIS II obliegt, muss jeder Mitgliedstaat auch noch eine weitere Stelle (Sirene-Büro) bestimmen, die den Austausch aller Zusatzinformationen im Einklang mit dem geheimen Sirene-Handbuch gewährleistet.
Bei Sirene (Supplementary Information Request on the National Entry) handelt es sich um ein Netzwerk, das viel weiter reichendere Datensätze als das SIS II, nämlich frei redigierte Texte und sensible Personendaten enthält.
Für das Betriebsmanagement des zentralen SIS II ist eine Verwaltungsbehörde zuständig, die dafür zu sorgen hat, dass die beste verfügbare Technologie zum Einsatz kommt.
Sowohl Europol als auch Eurojust haben Zugriff auf SIS II-Daten. Die nationalen Datenschutzbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte tragen dafür Sorge, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten mit der Datenschutz-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates in Einklang steht.
Das SIS II wird dann operativ, wenn der Rat dies nach dem Ergehen aller Durchführungsbestimmungen mit Beschluss feststellt.