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Der Tarif
Die Steuer beträgt bei ............................... in der Steuerklasse
Erwerben bis einschl. .......... I ........... II .......... III ......... IV .......... V
Schilling ............................................. in % vom Wert des Erwerbs
100.000 ............................. 2 ........... 4 .......... 6 .......... 8 .......... 14
200.000 ............................. 2,5 ........ 5 .......... 7,5 ...... 10 .......... 16
400.000 ............................. 3 ........... 6 .......... 9 ........ 12 .......... 18
600.000 ............................. 3,5 ........ 7 ........ 10,5 ...... 14 .......... 20
800.000 ............................. 4 ........... 8 ........ 12 ........ 16 .......... 22
1,000.000 ........................... 5 ........ 10 ........ 15 ........ 20 .......... 26
1,500.000 ........................... 6 ........ 12 ........ 18 ........ 24 .......... 30
2,000.000 ........................... 7 ........ 14 ........ 21 ........ 28 .......... 34
3,000.000 ........................... 8 ........ 16 ........ 24 ........ 32 .......... 38
5,000.000 ........................... 9 ........ 18 ........ 27 ........ 36 .......... 42
10,000.000 ........................ 10 ........ 20 ........ 30 ........ 40 .......... 46
15,000.000 ........................ 11 ........ 21 ........ 32 ........ 42 .......... 48
20,000.000 ........................ 12 ........ 22 ........ 34 ........ 44 .......... 51
40,000.000 ........................ 13 ........ 23 ........ 36 ........ 46 .......... 54
60,000.000 ........................ 14 ........ 24 ........ 38 ........ 48 .......... 57
und darüber ....................... 15 ........ 25 ......... 40 ........ 50 .......... 60
Die Steuerklassen und Freibeträge
teuerklassen Freibeträge
I Ehegatten, Kinder ......................................................................... 30.000 S
Bei Schenkungen zwischen
lebenden Ehepartnern gibt's
einen weiteren Freibetrag von ......................................................... 100.000 S
II Enkel ........................................................................................... 30.000 S
III Eltern, Großeltern, Geschwister,
Stiefeltern ......................................................................................... 6.000 S
IV Schwiegerkinder, Schwiegereltern,
Nichten, Neffen ................................................................................. 6.000 S
V alle übrigen Erben oder Erwerber ...................................................... 1.500 S
Zusatz- bzw. Mindeststeuer
Bei der Übertragung von Grundvermögen jeder Art im Rahmen von Erbschaften oder Schenkungen wird zusätzlich zur Erbschafts/Schenkungssteuer eine Zusatzsteuer erhoben; ist die Erbschaft oder Schenkung (z. B. zufolge der Wirkung von Freibeträgen) steuerfrei, wird die Zusatzsteuer zur Mindeststeuer. Die Steuer beträgt vom Einheitswert
a) bei Übertragungen an Ehepartner, Eltern, Kinder,
Enkelkinder, Stief- oder Schwiegerkinder .............................................. 2%
b) bei Übertragungen an andere Personen ............................................. 4%
Zusammenrechnung
Alle Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden jeweils zusammengerechnet und mit dem höheren Steuersatz besteuert.