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In Tirol haben wir jetzt die Politgroteske, dass eine Wahlliste als Team Stronach anerkannt wurde, die von der Gallionsfigur Frank Stronach sowie dem Bundesteam Stronach bekämpft wird. Diese Anerkennung erscheint mehr als rechtlich fragwürdig, da sich die Wahlbehörde nicht einmal darauf berufen kann, dass sie nicht gewusst habe, dass der Listeneinreicher nicht berechtigt ist, die Namensmarke Team Stronach bei der in wenigen Wochen stattfindenden Wahl zu verwenden, da dies von vielen Medien mehrfach publiziert wurde. Auch die Begründung der Zulassung mit dem früheren Einreichdatum der Liste erscheint rechtlich mehr als fragwürdig, denn dies würde im Analogieschluss bedeuten, dass man damit auch andere Parteien wie z. B. ÖVP, SPÖ usw. von Wahlen fernhalten kann, wenn man früher als diese Parteien in deren Namen eine Wahlliste abgibt. Selbst wenn diese Personen ursprünglich für das echte Team Stronach autorisiert waren Handlungen zu setzen, dann ist meines Erachtens diese Vollmacht durch den öffentlichen Widerruf verwirkt. Man stelle sich vor, dass alle Personen einer Liste bei einem Unglück vor den Wahlen ums Leben kommen und dann z. B. die Landeshauptmannpartei keinen neuen Wahlvorschlag einbringen kann, weil der frühere nicht zurückgezogen werden kann und somit von der Wahl ausgeschlossen wäre.
Ähnlich wie beim Testament sollte daher der letzte eindeutige Wille einer Partei auch für die Zulassung bei Wahlen gelten. Man kann heute schon mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen, dass die ganze Angelegenheit noch ein gerichtliches Nachspiel haben wird, wobei mit beträchtlichen Schadenersatzklagen zu rechnen ist. Es wurden Plakate gedruckt und Plakatwände vom echten Team Stronach gemietet und somit auch nicht unbeachtliche Kosten in Kauf genommen. Für mich stellt sich damit die Frage, ob damit nicht auch die Wahlbehörde sollte deren Entscheidung vom Höchstgericht korrigiert wird zusätzlich zur falschen Liste Team Stronach schadenersatzpflichtig wird.
Unabhängig wie man zum Team Stronach steht ist diese Vorgangsweise demokratiepolitisch bedenklich. Abgesehen davon könnte diese Wahl bzw. dessen Ausgang auch einen Einfluss auf die Zusammensetzung des Bundesrates haben.