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Was bedeutet Schickhofers Vorschlag, Landesgesetze zu vereinheitlichen?
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Wien. Ein Generallandtag also. Findet jedenfalls Michael Schickhofer, der steirische SPÖ-Obmann und stellvertretende Landeshauptmann. Damit ließe sich vielleicht der deformierte Föderalismus in Österreich wieder gerade biegen. Auf diese Weise will der Steirer eine Vereinheitlichung der Landesgesetzgebung erreichen: Ein von den neun Landtagen beschickter Generallandtag soll einheitliche Gesetze für alle neun Länder beschließen, etwa für Bau- und Raumordnungen, für Jugendschutz und Kindergärten, für Wohnbauförderungen und Sport sowie etliche weitere Bereiche.
Österreich ist tatsächlich, wie Schickhofer meint, "ein extrem bürokratisch organisiertes Land", das "3000 Gesetze zu unterschiedlichsten Regelungsbereichen hat, wo eigentlich 300 Gesetze ausreichen würden". Genauso stimmt, dass die Unterschiede bei diesen Regelungen oft willkürlich sind. Und es ist auch richtig, dass eine Vereinheitlichung vielen Unternehmen das Leben erleichtert, die in mehr als nur einem Bundesland aktiv sind; und etlichen anderen auch, etwa Kindergärtnerinnen, die aufgrund unterschiedlicher Ausbildungsvorgaben nicht ohne Weiteres von Wien sagen wir nach Vorarlberg oder in die Steiermark wechseln können.
Nur: Ist es nicht genau die Idee des Föderalismus, unterschiedliche Regelungen für unterschiedliche Gegebenheiten zu ermöglichen? Einheitliche Regelungen sind natürlich effizienter (obwohl nicht zwingend, auch Zentralbürokratien können ins Monströse abgleiten), aber die Verfassung sieht Österreich nun einmal als Bundesstaat aus neun Bundesländern, die einen je eigenen Aufgabenbereich haben.
Das Problem ist, dass die Länder nicht mutig genug sind, wirkliche Verantwortung zu übernehmen, etwa in Form einer Steuerautonomie (die auch den Bund schwächen würde), und zu feig, sich selbst und ihre Institutionen infrage zu stellen. Auch Schickhofer will schließlich die Landtage bewahren, obwohl sie nach einem Wegfall der Landesgesetzgebung nur noch für Kontrolle (ausgerechnet!) und die Landesverfassungen zuständig wären.
Der Vorschlag zeigt, wie verunsichert sogar die Länder in Bezug auf ihre Rolle in der Republik sind. Kommen wird er übrigens ohnehin nicht. Bis Redaktionsschluss hat sich kein Land hinter Schickhofer gestellt. Nicht einmal sein Eigenes, die Steiermark.