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Großes Tauziehen um das Urheberrecht. Dazu noch ein Verfahren gegen die Internet-Plattform Youtube, auf der man massenhaft Film und Musik kostenlos herunterladen kann nach der Regel:
Die Clips bleiben online, bis jemand ‘was beanstandet. Nur, dass viele Jemande gar nichts von ihrem Glück wissen, auf Youtube vertreten zu sein. Anders gesagt: Wie soll etwa der deutsche Komponist Hans Werner Henze riechen, wenn ich als Privatperson sein Urheberrecht breche und ein Werk von ihm auf Youtube stelle, was ihn de facto um Tantiemen bringt?
Aber da sind wir schon beim Thema: Was, wenn besagter Henze ohnedies keine Tantiemen von der Einspielung bekäme, weil ich diese als Privatperson aufgezeichnet habe, sie aber weder als CD noch DVD im Handel ist? Anders gefragt: Wären legale Freiräume für nicht regulär im Handel erhältliche Musik- und Druckwerke nicht sinnvoll? Und wäre es nicht sinnvoll, nicht das bestehende Urheberrecht an die Neuen Medien nur anzupassen, sondern gleich das ganze Urheberrecht neu zu durchdenken?
Zum Beispiel auch die Frage der Schutzfrist. Eine Laufzeit bis 70 Jahre nach dem Tod eines Autors ist zu lang. Für die direkten Nachkommen des Künstlers, vor allem aber für die Verlage mag eine derart lange Schutzfrist profitabel sein. Aber sie gibt den Verlagen auch den Freibrief, sich 70 Jahre lang nicht um das Werk eines Künstlers zu scheren, das sie einmal eingekauft haben, da ja ohnedies niemand anderer zugreifen darf. Hier müssen neue Regelungen her, die den Kampf der Verlage um den Autor oder den Komponisten ankurbeln.