Volksbegehren sind fest in Parteien-Hand. | Die Zeiten, als Volksbegehren noch als direktdemokratisches Korrektiv gegen die Allmacht der Parteien dienten, sind vorbei. Diesem Anspruch hat wohl lediglich das ORF-Begehren 1964 entsprochen. Die professionelle Politik hat das Bürger-Begehren längst als Trägerrakete für eigene Anliegen entdeckt: Um Themen und Stimmungen zu kampagnisieren. Die Bürger werden dabei nur mehr als Unterschriftenleister gebraucht. Beim FPÖ-Volksbegehren "Österreich bleib frei" ist das nicht anders.
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Dabei handelt es sich ohnehin um eine stumpfe Waffe. Ist ein Volksbegehren erfolgreich - und dafür genügt es, die Latte von 100.000 Stimmen zu überspringen -, muss sich der Nationalrat damit beschäftigen. Dazu würden allerdings auch die Unterschriften von acht Abgeordneten zum Nationalrat bzw. von je vier Landtagsabgeordneten dreier Länder ausreichen.
Aufgrund der Spaltung des freiheitlichen Lagers ist der FPÖ jedoch die politische Bühne im Parlament weggebrochen. Nur zwei Abgeordnete bekennen sich im Nationalrat offen zu den Blauen. Über die Mandatare in Wien, Oberösterreich und Vorarlberg würde man die notwendigen Unterschriften zwar zusammenbringen, der politische Effekt wäre allerdings vergleichsweise bescheiden.
Und man würde die Chance auf einen wertvollen Testlauf für die Zugkraft der freiheitlichen EU-Kritik angesichts der kommenden Nationalratswahlen ungenützt vorbeigehen lassen.