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Das Warten auf Klarheit beim Energiekostenzuschuss

Von Sandra Czadul

Wirtschaft

Im Sommer wurde das Entlastungspaket für Betriebe beschlossen. Drei Monate später kennen sich viele nicht aus.


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Bis zu 220 Kilogramm Brot wandern täglich durch die Backöfen der Bäckerei Grimm. Das Wiener Unternehmen existiert seit dem Jahr 1536. Für den heutigen Inhaber Andreas Maderna ist klar, dass sich die Preise seiner Ware erhöhen werden. Denn der Grundpreis für Energie hat sich vervierfacht.

Für viele Unternehmen werden die steigenden Energiekosten zu einer immer größeren Herausforderung. Schon seit Ende Juli steht fest, dass es einen Energiekostenzuschuss geben soll. Im September wurde die Maßnahme für energieintensive Unternehmen und gewerbliche Vereine als Teil des Antiteuerungspakets präsentiert. Im Oktober wurde das Budget für den Energiekostenzuschuss von 450 Millionen auf 1,3 Milliarden Euro erhöht, mit dem Ziel, die Unternehmen zu entlasten. Doch viele Fragen bleiben auch nach drei Monaten unbeantwortet.

Warten auf Entscheidung

Bei einem Webinar der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) vergangene Woche wurden die wesentlichen Eckpunkte der Förderung nochmals zusammengefasst. Doch auch hier wartet man auf den Sanctus der EU-Kommission. Diese muss entscheiden, ob die entsprechende Richtlinie gegen das EU-Beihilfenrecht verstößt. Bisher liegt nur ein Entwurf der Energiekostenzuschuss-Richtlinie vor.

Klar ist bisher: Es werden Unternehmen gefördert, deren Energiekosten mindestens 3 Prozent ihres Vorjahresumsatzes betragen. Für Betriebe, die im Jahr 2021 weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz gemacht haben, gilt diese Hürde nicht - sie fallen in die Förderstufe eins. Die Betriebe können eine Förderung beantragen, wenn die Energiekosten im Jahresvergleich um mindestens 30 Prozent gestiegen sind. Insgesamt sind vier Förderstufen vorgesehen. Gefördert werden Strom, Gas und unter bestimmten Voraussetzungen auch Treibstoffe.

Anträge ab November?

Die WKO empfiehlt, die notwendigen Unterlagen für den Förderantrag schon jetzt vorzubereiten. "Die erste Idee zum Energiekostenzuschuss war: Gott sei Dank. Unsere Energiekosten haben sich von unter 3 auf über 15 Prozent (des Umsatzes, Anm.) erhöht", sagt dazu Günter Hendrich, Leiter der Abteilung für Finanz- und Rechnungswesen bei der Georg Fischer AG, einem niederösterreichischen Betrieb, der Rohrverbindungsteile aus Eisen herstellt.

Seit Sommer haben sein Team und er versucht, Zusatzinformationen zum Energiekostenzuschuss zu bekommen, doch "Weisheit" könne er aus diesen Informationen nicht schöpfen. "Die bisher publizierten Rahmenbedingungen sind unvollständig. Es beginnt schon damit, dass die Eingangs-voraussetzungen nicht klar definiert sind. Mir ist auch nicht klar, wie dieser Zuschuss konkret gerechnet werden soll."

Ab Anfang November soll eine Vorregistrierung für den Energiekostenzuschuss beim AWS (Austria Wirtschaftsservice) möglich sein. Laut WKO soll es dann auch eine Excel-Tabelle, Beispielrechnungen und eine Reihe von FAQs geben. Ab dann werden 1,3 Milliarden Euro nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben. Wann genau die Frist beginnt, ist noch nicht bekannt. Genauso wenig wie der Zeitrahmen für die konkrete Beantragung. Um den Energiekostenzuschuss beantragen zu können, braucht es je nach Stufe eine Feststellung des Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Bilanzbuchhalters in Bezug auf die Energieintensität und die Mehrkosten des Unternehmens.

Viele Fragen bleiben also unbeantwortet, auch in der Bäckerei Grimm. Deren Chef möchte sich nicht den Kopf über diese Maßnahme zerbrechen, weil er noch auf die Stromkostenabrechnung wartet: "Ich kann im Moment noch nichts sagen."

Kritik an Förderung

Auch für Hendrich und sein Team heißt es, Geduld zu haben: "Wir warten sehnsüchtig auf weitere Informationen und werden uns so bald wie möglich vorregistrieren. Wir hoffen, dass der Termin, der uns zugeteilt wird, möglichst weit hinten ist. Wir hoffen nämlich, dass wir in der Zwischenzeit konkrete Informationen bekommen, damit wir die für uns günstigste Variante wählen und diese dann beantragen können."

Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) betonte bei der Präsentation des Energiekostenzuschusses: Ziel sei es, dass "dort geholfen wird, wo es nötig ist". Auch die WKO erläutert, dass man sich für ein Berechnungs- und gegen ein Pauschalmodell entschieden habe, damit das Geld dort ankomme, wo es gebraucht werde. Das habe mit der Kritik zu tun, dass die Corona-Hilfen der Regierung in manchen Fällen zu großzügig und nicht treffsicher verteilt worden seien.

Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) kritisiert den Energiekostenzuschuss als wenig zielgerichtet und ökonomisch problematisch. Geförderte Unternehmen müssten, so das Wifo in einer Aussendung, weder Gewinne aus der Vergangenheit noch Verluste, die rein durch steigende Energiekosten entstünden, nachweisen. So laufe man Gefahr, auch nicht solide Unternehmen zu fördern. Zudem sei rechtlich fraglich, ob die Förderung nur an Handwerksbetriebe, Industrie und Gewerbe ausbezahlt werde, nicht aber etwa an Freiberufler, deren Energiekosten ebenso immens steigen.

Auch für Maderna ergibt bei dieser Maßnahme vieles keinen Sinn: "Ich verstehe nicht, wie es sein kann, dass alles teurer wird und wir das ertragen müssen, während es Unternehmen gibt, die Milliardengewinne machen." Damit spricht er die hohen Zufallsgewinne von Energiekonzernen an, die jetzt von den steigenden Energiekosten profitieren.

Hendrich findet vor allem auch die Förderperiode zu kurz. Der Durchrechnungszeitraum ist Februar bis September 2022. So fallen "gerade jene Monate, in denen der Energieverbrauch am höchsten ist und die Preise zusätzlich steigen werden, nicht in die Förderperiode". Für die Zukunft wünscht sich Hendrich eine klare gesetzliche Grundlage. An Maderna, dessen Backöfen trotz hoher Energiekosten jeden Tag auf Hochtouren laufen, will sein Geschäft nicht nur von der Förderung abhängig machen. Unabhängig vom Zuschuss müsse er Vorsorge im Betrieb in puncto Energiekosten treffen.