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Das wird Ihnen nicht gefallen

Von Bernhard Baumgartner

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Der auf vielen Webseiten übliche "Gefällt mir"-Button des sozialen Netzwerks Facebook gerät zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritik von Datenschützern. Im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein hat das Land gar die Einbindung des Buttons in kommerzielle Webseiten verboten - hohe Strafen bei Nichtbeachtung inklusive.

Was ließ das an sich nützliche Facebook-Tool zum Gottseibeiuns der Datenschützer werden? Es ist nicht die eigentliche Funktion des Buttons, mit dem man anderen zeigen kann, dass einem eine Site gefällt. Das Problem ist, dass der Button auch Daten von Nutzern erhebt, die gar nicht bei Facebook angemeldet sind. Alle User der Seite werden registriert - daraus lassen sich etwa Nutzerprofile erstellen, die zum Beispiel dafür sorgen, dass maßgeschneiderte Werbung auf den Webseiten eingeblendet wird.

Es ist nicht das erste Mal, dass das planvolle Datensammeln des US-Riesen unter Kritik steht, aber wohl das erste Mal, dass versucht wird, diesem mit Verboten zu begegnen. Es trifft allerdings wieder einmal den Falschen. Denn den Unternehmen den Button zu verbieten und ihnen eine Marketingmöglichkeit zu nehmen, den Übeltäter aber ungeschoren davonkommen zu lassen, grenzt an Absurdität. Und das nur, weil man lokaler Firmen leichter habhaft werden kann als eines US-Konzerns.