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Daseinsvorsorge nicht EU-weit geregelt

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

EU könnte für Wasserversorgung zuständig sein. | Brüssel. Für Dienstleistungen der Grundversorgung wird die EU-Kommission vorläufig keine gesetzliche Regelung auf EU-Ebene anstreben. Sehr wohl unterliegen Bereiche wie Müllentsorgung oder Wasserversorgung aber möglicherweise dem europäischen Wettbewerbs- und Vergaberecht, was etwa zu EU-weiten Ausschreibungen bei Privatisierungen verpflichten würde. Das geht aus dem Strategiepapier der Kommission zu "Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" hervor.


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Und der Bereich ist so heikel, dass er wie die Gesundheitsdienstleistungen aus der lange umstrittenen Dienstleistungsrichtlinie ausgeklammert worden ist. In ihrer Analyse kommt die Kommission zum Schluss, dass bei den meisten dieser Dienstleistungen inklusive der sozialen ein wirtschaftliches Interesse dahinter stecke. Lediglich Polizei, Justiz und grundlegende Sozialversicherungssysteme nimmt Brüssel davon aus.

Tatsächlich variiere die Definition der in Österreich Daseinsvorsorge genannten Leistungen schon von einer lokalen Behörde zur nächsten, schreiben die Brüsseler Beamten. Es könne nur von Fall zu Fall entschieden werden, ob die EU-Wettbewerbs- und Binnenmarktgesetze anzuwenden seien - meistens geschieht das vor dem Europäischen Gerichtshof. So wird im neuen EU-Reformvertrag vermerkt, dass die Dienstleistungen regional sehr unterschiedlich organisiert und gewährleistet sein müssen.

Eigene Gesetzesinitiativen der Kommission gibt es aber für die ebenfalls unter die Grundversorgung fallenden Bereiche Telekommunikation, Strom- und Gasversorgung sowie Postdienstleistungen. Dort werden geschützte nationale Märkte über kurz oder lang der Vergangenheit angehören.