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Statistik Austria-Daten zeigen, dass im Durchschnitt 606 Euro Mindestsicherung rund 8,5 Monate ausbezahlt werden - 71 Prozent sind Aufstocker, 50 Prozent Österreicher und 81.334 Kinder.
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Wien. Insgesamt mussten im vergangenen Jahr genau 307.853 Personen Mindestsicherung beziehen. Damit waren es gerade mal um 320 Personen mehr als 2016: Der "starke jährliche Anstieg des Leistungsbezugs" ist also laut Statistik Austria "deutlich abgeflacht". Was allerdings nicht für Debatte um die Mindestsicherung gilt, sie entflammt an weiteren Details erneut. Schließlich sind es Zahlen, die nicht nur die Situation der betroffenen Personen umschreiben, sondern solche, mit denen Politik gemacht wird.
Jeder Dritte ist ein Kind
Vertreter der Armutskonferenz beziehen sich auf die 81.334 Kinder, die in genau 183.239 sogenannten Bedarfsgemeinschaften leben - also in Haushalten, in denen die einzelnen Mitglieder zu einer für einander wirtschaftenden Gemeinschaft zusammen zieht. Angesichts von 35 Prozent Kindern, die 2017 in einem Haushalt mit Mindestsicherungsbezug lebten, heißt es aus dem Netzwerk aus Sozialeinrichtungen, Selbsthilfegruppen und Hilfsorganisationen: "Die starke Benachteiligung der Kinder wird deutlich sichtbar mit allen negativen Auswirkungen auf Zukunftschancen, Bildung und Gesundheit."
Den hohen Kinderanteil thematisiert auch Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich, in einer ersten Analyse: "Die geringe finanzielle und materielle Ausstattung dieser Kinder ist nur ein Teil der Auswirkung von Armut." Neben gesundheitlichen Einschränkungen und Bildungsnachteilen sieht er auch weniger Zugang zu Kultur und "viel weniger soziale Kontakte".
Für Fenninger ist die Mindestsicherung ein Mittel, dass "vor dem Abdriften in Obdachlosigkeit und absolute Armut" bewahren soll. "Dieses Mindestmaß für ein würdevolles Leben darf nicht gekürzt werden", sagt er folglich.
50 Prozent sind Österreicher
In einer gemeinsamen Pressekonferenz zum Thema Mindestsicherung Ende Mai erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), dass das Ziel der gesetzlichen Änderungen der Mindestsicherung sei, mehr Anreize zu schaffen, arbeiten zu gehen, aber auch "die Zuwanderung in unser Sozialsystem zu bekämpfen". - "Wer nach Österreich zuwandert, kann nicht vom ersten Tag die volle Mindestsicherung kassieren", pflichtete im Vizekanzler Heinz-Christian Strache bei.
Die zuständige Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) reagiert folglich auf eine andere Auswertung der Statistik Austria: den Anteil von Zuwanderern und Asylberechtigten. 50,4 Prozent der Mindestsicherungsbezieher hatten eine österreichische Staatsbürgerschaft, das heißt, 49,6 Prozent waren Ausländer; 31 Prozent außerdem Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigte - Erstere: 27 Prozent, letztere vier Prozent. Hartinger-Klein schließt aus diesen Zahlen: "Wenn immer wieder behauptet wird, unser sehr gut ausgebautes Sozialsystem würde nicht als Anreiz für Zuwanderung gesehen werden, sprechen auch hier die Zahlen eine gänzlich andere Sprache." Sie ortet ein Problem für das Budget und sagt: "Diese ,Sozialmigration‘ muss beendet werden."
Großteil ist "Aufstocker"
Wobei die Daten der Statistik Austria auch zu den Ausgaben für die Mindestsicherung Auskunft gibt: 2017 lagen sie österreichweit insgesamt bei 977 Millionen Euro, das waren um 53 Millionen Euro oder 5,8 Prozent mehr als im Jahr davor. Der Anteil der Mindestsicherung an den Sozialausgaben aber blieb aber mit jeweils 0,9 Prozent 2016 und 2017 unverändert. Die Ausgaben stiegen also nicht überproportional an.
Als Argument gegen das behauptete Anreizsystem führt die Armutskonferenz ins Feld, dass die Anzahl der Beziehenden unabhängig von großen Fluchtbewegungen 2015 und auch schon in Zeiten der Sozialhilfe vor 2010 angestiegen sei. "Gründe dafür sind prekäre Jobs, nicht-existenzsichernde Notstandshilfeleistungen, Arbeitslosigkeit, psychische Erkrankungen und hohe Lebenshaltungskosten beim Wohnen."
Tatsächlich zeigt sich, dass es sich bei 70,5 Prozent aller Mindestsicherungsbezieher um einen Teilbezug handelt. Das heißt, bei diesen sogenannten "Aufstockern" reicht das Einkommen, die Pension, ein Lohn, das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe nicht aus und wird bei Alleinstehenden auf knapp 900 Euro (Ausgleichszulagenrichtsatz) aufgestockt. Im Durchschnitt lag der Bezug bei 606,44 Euro pro Monat, und die Bezugsdauer bei 8,5 Monaten.