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Seit den 90-er-Jahren hat Gender Mainstreaming als strategischer Ansatz zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union an Bedeutung gewonnen. Eine im Auftrag des Europarates eingesetzte ExpertInnenkommission erarbeitete 1998 eine Definition des Begriffs:
"Gender Mainstreaming ist die (Re)Organisation, Verbesserung, Entwicklung und Evaluierung grundsatzpolitischer Prozesse, mit dem Ziel, eine geschlechterbezogene Sichtweise in alle politischen Konzepte auf allen Ebenen und Phasen durch alle an politischen Entscheidungsprozessen Beteiligten einzubringen."
Das Bekenntnis der Europäischen Union dazu wurde mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam im Mai des Vorjahres bekräftigt. In Artikel 2, der die Ziele der Union definiert, ist auch die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen als Aufgabe der Gemeinschaft verankert. Artikel 3 beinhaltet folgende Passage: "Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten [gemeinschaftlich geregelte Bereiche, die in Artikel 3 aufgezählt sind] wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern."
Beim Gipfel von Luxemburg im Jahr 1997 wurde Gender Mainstreaming erstmals in den beschäftigungspolitischen Leitlinien berücksichtigt (Chancengleichheit als 4. Säule).
In der Verordnung mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds (2000-2006) heißt es: "Im Rahmen ihrer Tätigkeit, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken, ist die Gemeinschaft außerdem bemüht ... die Gleichstellung von Männern und Frauen ... zu stärken." Die Strukturfonds sollen "zur Beseitigung von Ungleichheiten und zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen" beitragen. Von den insgesamt 56 Artikeln der allgemeinen Verordnung betreffen zehn die Chancengleichheit. Diese wird damit zu einem Querschnittsthema sämtlicher Programme und Aktionen der kommenden Programmplanungsperiode - zu einem Aspekt, der in allen Bereichen berücksichtigt werden soll.