Reparatur soll Steuerausfall nach VfGH-Entscheidung verhindern. | Neues Haushaltsrecht noch vor Sommer im Parlament.
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Wien. Die gute Konjunktur lässt auch die Steuereinnahmen sprudeln, sagt ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer im Klub der Wirtschaftspublizisten. Ursprünglich habe die Regierung für heuer ein gesamtstaatliches Budget-Defizit von 0,9 Prozent des Brutto-Inlandsproduktes vorgesehen. Das Defizit werde allerdings geringer ausfallen, so Molterer. Um wieviel, will er noch nicht sagen. Eines ist für Molterer jedoch klar: Zusätzliche Steuereinnahmen sollten ausschließlich zum Schuldenabbau verwendet werden.
Was den bevorstehenden Fall der Schenkungssteuer betrifft (der Verfassungsgerichtshof berät gerade darüber), so drohen dadurch auch Steuerausfälle bei der Einkommensteuer. Ein Grund dafür ist das sogenannte Familien-Splitting: Unternehmer könnten ohne Schenkungssteuer in Zukunft Firmenanteile innerhalb der Familie verschenken. Je mehr Familienmitglieder einbezogen werden, umso geringer das Einkommen pro Familienmitglied und umso geringer die Einkommensteuer.
Art der Reparatur offen
Molterer meint dazu, anders als bei der Erbschaftssteuer werde der Fall der Schenkungssteuer nicht ohne "rechtliche Begleitmusik" abgehen. In welcher Form hier allerdings Gesetzesreparaturen durchgeführt werden könnten, wollte der Finanzminister nicht kommentieren.
Molterer bekräftigte erneut, dass er die Reform des Budget-Rechts (das neue Haushalts-Recht) noch vor dem Sommer dem Parlament vorlegen will. Mit Anfang nächsten Jahres sollte die erste Etappe des Gesetzes, die eine vierjährige verbindliche Finanzvorschau vorsieht, in Kraft treten und für die Budgets 2009 und 2010 erstmals schlagend werden. Aus dem Büro von SPÖ-Staatssekretär Christoph Matznetter heißt es dazu, der Ball liege im Parlament. Man werde sehen, ob die Verhandlungen noch vor dem Sommer ein Ergebnis bringen würden. Eine Machtausweitung des Finanzministers durch die Reform dürfte die SPÖ nicht mehr befürchten. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts kam zum Schluss, dass das neue Haushaltsrecht kaum Auswirkungen auf die Kompetenzen der Minister hat.