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Denkmalschutz ist keine bloße Liebhaberei

Von Georg Spiegelfeld-Schneeburg

Gastkommentare
Georg Spiegelfeld-Schneeburg, Präsident der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege Oberösterreich.
© privat

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In praktisch jeder Debatte, jeder Publikation zum Thema Baudenkmäler wird wertschätzend die hohe gesellschaftliche Bedeutung des baukulturellen Erbes für die Kulturnation Österreich betont. Neben einer Vielzahl bauhistorisch wertvoller Gebäude, die ortsbild- und landschaftsprägend große regionale Wirkung haben, stehen derzeit in Österreich rund 37.800 unbewegliche Objekte rechtskräftig unter Denkmalschutz. Davon sind etwa 12.500 Bauten im Eigentum von Privatpersonen, der Rest teilt sich auf die öffentliche Hand und Religionsgemeinschaften auf. Aufgrund eines fehlenden Lastenausgleichs - die Erhaltung eines Denkmals ist aufwendiger als eines exakt auf die beabsichtigte Nutzung abgestellten Neubaus in der Peripherie - ist die Sanierungsquote mittlerweile statt der anzustrebenden 3 auf unter 1 Prozent gefallen. Dies bedeutet in der Praxis den schleichenden Verlust dieser Objekte, insbesondere in weniger begünstigten Lagen. Im Gegensatz zu Neubauten oder der Schaffung von Infrastruktur enthalten Restaurierkosten zu 90 Prozent Qualitätsarbeitsstunden von Handwerkern. Der Rückfluss an den Fiskus von Lohnabgaben und Einkommensteuern sowie der beschäftigungspolitische Impuls gleichen Belastungen des Budgets bei weitem aus. Um hier Lösungen durch Anreize zu finden, braucht es ein Bündel von Maßnahmen, die teils schon in die Regierungsprogramme diverser Parteien eingeflossen sind, aber einer Umsetzung harren. Dazu zählen Beseitigungen von Regelungen, die in ihrer Gesamtheit einen Rahmen geschaffen haben, der dem Erhalt historischer Objekte entgegensteht und für die Zielsetzung des Denkmalschutzes ungeeignet sind.

Die Unart, dass bei Investitionen in Denkmale Mehrkosten, die durch Denkmalrelevanz verursacht werden, zur steuerlichen Liebhabereivermutung führen und Investitionen geradezu verhindert
und bestraft werden, gehört dringendst abgeschafft. Ebenso sollen Eigentümer, die bereit sind, ihr Einkommen und Vermögen in Denkmale zu investieren, Anreize durch großzügige Sonderausgabenregelungen erhalten. Für Eigentümer, die für diese Maßnahmen zu wenig privates Kapital aufbringen können, muss ein Kreditsicherungsprogramm Direktsubventionen durch die öffentliche Hand möglichst ersetzen. Als weiteren fiskalpolitischen Anreiz sollten für Denkmäler sämtliche Bagatellsteuern, wie Lustbarkeitsabgaben, Grundsteuer, Liegenschaftsverkehrssteuern etc., abgeschafft werden. Mietrechtliche Bestimmungen sind zu hinterfragen, Baunormen und Haftungsrecht anzupassen.

Die Umsetzung eines Lastenausgleichspakets und die dadurch erhoffte Erhöhung einer Sanierungsquote von 1 auf 3 Prozent würde ein Volumen von gut 500 Millionen Euro mehr an privaten Investitionen jährlich in denkmalgeschützte Objekte bedeuten; tausende Jobs würden gesichert oder neu geschaffen, generell würden die Qualitätsstandards im Handwerk erhöht. Und es gäbe bis zu 10 Prozent weniger Bodenversiegelung durch bessere Nutzung sowie nachhaltig positive Auswirkungen auf Kulturlandschaft und Tourismus. Der allgemeine gesellschaftliche Wunsch nach günstigerem Wohnen und Bekämpfung des Klimawandels rechtfertigt dieses Vorhaben.