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Der Anfang vom Ende der Schenkungssteuer

Von Harald Waiglein

Wirtschaft

Auch 5-prozentiger Eingangssteuersatz für Stiftungen dürfte kippen. | ÖVP lässt Reparatur der Stiftungsbesteuerung offen. | Wien. Was sich nach dem Fall der Erbschaftssteuer abgezeichnet hat, ist nun auch bei der Schenkungssteuer eingetreten. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein Gesetzesprüfungsverfahren im Zusammenhang mit der Schenkungssteuer eingeleitet. Da solche Verfahren in mehr als 4 von 5 Fällen mit der Aufhebung des Gesetzes enden, dürfte das Ende der Schenkungssteuer nur noch eine Frage der Zeit sein. Mit einem Ergebnis der Beratungen des VfGH wird im Sommer gerechnet.


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#Anlassfall Sporthotel

Konkreter Anlassfall ist die Schenkung eines 2000m 2 -Grundstückes samt darauf stehendem Sporthotel. Der Beschwerdeführerin wurde aufgrund des dreifachen Einheitswerts des Grundstückes eine Schenkungssteuer von rund 38.000 Euro vorgeschrieben. Mit dem Verweis auf das Verfahren zur Erbschaftssteuer, in dem der VfGH die Einheitsbewertung in der heutigen Form als gleichheitswidrig erkannt hat, will die Beschwerdeführerin eine Aufhebung ihres Steuerbescheides erwirken.

Der VfGH hat, genau wie bei der Erbschaftssteuer, Bedenken, dass eine simple Aufhebung der Einheitswerte ebenfalls zu verfassungswidrigen Ergebnissen führen würde. Deshalb prüft er die Aufhebung jener Bestimmung im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, in welcher es heißt, dass die Steuer nach diesem Bundesgesetz auf "Schenkungen unter Lebenden" eingehoben wird. Wird diese Passage im § 1 des Gesetzes aufgehoben, fällt damit die gesamte Schenkungssteuer.

Aber nicht nur das: Im Schenkungssteuergesetz ist auch jene 5-prozentige Steuer geregelt, die bei der Einbringung von Vermögen in eine Stiftung zu entrichten ist. Fällt die Schenkungssteuer, dann fällt auch diese Steuer, sagt Margit Widinski, Stiftungsexpertin bei der BDO Auxilia. Die 25-prozentige Steuer auf Ausschüttungen aus einer Stiftung bleibt jedoch bestehen.

Experten hatten wiederholt darauf hingewiesen, dass die Stiftung durch den Fall der Erbschaftssteuer unattraktiv wird, wenn nicht gleichzeitig der 5-prozentige Eingangssteuersatz abgeschafft wird. Einige sprachen sogar vom "Tod der Stiftung", da deren Hauptzweck bisher die Vermeidung der Erbschaftssteuer sei. Das Finanzministerium ließen diese Argumente bisher kalt: Finanzminister Wilhelm Molterer hat sich erst letzte Woche gegen eine Abschaffung des Eingangssteuersatzes ausgesprochen.

Nun ist man innerhalb der ÖVP aber nicht mehr so sicher. Finanzsprecher Günter Stummvoll sagt: "Wir wollen eine Lösung, mit der Stiftungen genauso attraktiv bleiben wie jetzt. Sie sollen nicht attraktiver, aber auch nicht weniger attraktiv werden." Darüber beraten nun die Experten.