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GÖD: Beamter mit Bachelor wird wie Maturant eingestuft. | Angst vor Sog: Auch Lehrer könnten Anerkennung des Bachelors fordern. | Wien. Für Aufregung nicht nur in den Reihen der Beamten sorgt eine von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek geplante Dienstrechtsnovelle. Denn die Anerkennung des Bachelor-Titels im öffentlichen Dienst geht auch an dieser Novelle spurlos vorüber.
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Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) kritisierte, dass sich Heinisch-Hosek nicht an eine entsprechende Vereinbarung gehalten habe. Kritik kam auch von Hochschülerschaft und Junger ÖVP. Heinisch-Hosek verwies indes auf das knappe Budget.
Worum geht es konkret? Der Bologna-Prozess, also die Umstellung der Studienabschlüsse von einem zweigliedrigen (Magister/Doktor) auf ein dreigliedriges (Bachelor/Master/PhD) System, ist in mehr als 80 Prozent der österreichischen Studiengänge bereits umgesetzt. Ziel des Prozesses ist es eigentlich, dass Bachelor-Absolventen nach dem Studium einige Jahre Berufserfahrung sammeln und erst dann einen Master-Lehrgang absolvieren.
Mangelnde Akzeptanz des Titels in Wirtschaft
Das Problem hierbei ist aber die mangelnde Akzeptanz des Bachelors in der Wirtschaft. Im Frühjahr etwa hat Wissenschaftsministerin Beatrix Karl eine eigene Kampagne zur besseren Anerkennung des Titels initiiert. Sie drängt auch auf die Akzeptanz im öffentlichen Dienst, denn ohne diese Vorbildwirkung könne man der Privatwirtschaft nur schwer die Vorzüge des Titels schmackhaft machen. Man sei hier aber mit Heinisch-Hosek in "guten Gesprächen", hieß es.
Wenn ein Beamter einen Bachelor-Titel hat, wird er derzeit "wie ein Maturant gesehen", sagt GÖD-Sprecher Otto Aiglsperger. Das heißt, er kann weder einen akademischen Beruf ausüben, noch wird ihm sein Titel als Vordienstzeit angerechnet - mit entsprechenden finanziellen Nachteilen gegenüber einem Magister.
Die Gewerkschaft, die derzeit mit Heinisch-Hosek in Verhandlungen über eine große Dienstrechtsnovelle inklusive neuem Besoldungsschema steht, schlägt drei mögliche Modelle zur Anerkennung des Bachelors vor: Als vollwertiger akademischer Abschluss (mit einer Schlechterstellung gegenüber dem Master etwa bei der Vorrückung), als Abschluss mit einer vollkommen eigenständigen Gehaltsstaffel oder über eine Zulagenregelung. Im Büro von Heinisch-Hosek wollte man sich zu den Varianten nicht äußern, es werde noch verhandelt, hieß es.
Generell kann man dort die Aufregung nicht verstehen: Schließlich gebe es bei den Vertragsbediensteten ohnehin "kein Vorbildungsprinzip, dort ist der Bachelor also schon anerkannt."
Die Neuregelung beträfe daher nur 200 bis 300 Beamte, die im zweiten Bildungsweg ein Bachelor-Studium absolvierten. Im Ministerium befürchtet man aber eine Sogwirkung, die eine Anerkennung mit sich bringen könnte: Dann könnten nämlich auch die Lehrer im Zuge der Dienstrechtsreform die Forderung nach der Anerkennung des Bachelors stellen - was Mehrkosten von 700 Millionen Euro bedeuten würde.
121 Millionen EuroEinsparungen bis 2014
Geld, das das Ministerium nicht hat. Denn der nun vorliegende Entwurf, für den die Begutachtungsfrist morgen endet, ist quasi das Budget-Begleitgesetz für den öffentlichen Dienst. Demnach spart das Ministerium bis 2014 knapp 121 Millionen Euro ein. So wird etwa bei Reisen gespart - Beamte dürfen künftig im Zug nur mehr zweiter Klasse fahren und bekommen kein Kilometergeld mehr, wenn sie die Strecke zu Fuß oder per Fahrrad zurücklegen. Auch werden älteren Richtern und Staatsanwälten die zusätzlichen Urlaubstage gestrichen.