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"Nicht ohne meinen Sohn." Nicht ganz so dramatisch wie die Flucht der Amerikanerin Betty Lover von ihrem iranischen Arzt Sayeed Bozorg Mahmoody aus dem Iran, aber doch ähnlich gelagert ist die Geschichte rund um den fünfjährigen Oliver. Es geht in beiden Fällen um Kindesentziehung. Im Fall Mahmoody flieht die Frau mit ihrer Tochter vor einem gewalttätigen Mann und einem frauenverachtenden System - also mit dem Verständnis der gesamten westlichen Welt. Im Fall Oliver streiten ein Mann und eine Frau aus zwei hochentwickelten Sozialstaaten um ihr Kind - und beide werden gerichtlich der Kindesentziehung beschuldigt. Da spricht ein dänisches Gericht dem Vater das Sorgerecht für seinen Sohn zu, ein österreichisches Gericht spricht es der Mutter zu. Ein Gordischer Knoten, der nicht aufgelöst werden kann - keinesfalls von Gerichten. Es handelt sich um einen EU-weiten Spezialfall, denn innerhalb der Union ist die wechselseitige Anerkennung von Obsorgeentscheidungen klar geregelt - nur Dänemark erkennt die Verordnung nicht an. Alleine aus der Erkenntnis aus diesem Fall sollte Dänemark daher endlich diese Verordnung umsetzen und so künftige Fälle wie jenen Olivers vermeiden. Abgesehen davon gilt aber: Aufgabe der Eltern ist, das Kindeswohl im Auge zu haben. Und dieser Blick fehlt hier ganz offenbar sowohl Vater wie auch Mutter.