Die Freiheitlichen, wer auch immer darunter zu verstehen ist, kommen nicht zur Ruhe. Derzeit herrscht hektisches Treiben hinter den Kulissen um den dritten Platz auf dem amtlichen Stimmzettel für die Nationalratswahl. Ob sich dort die FPÖ oder das BZÖ wiederfindet, wird erst Ende August fest stehen. Dann nämlich, wenn die Landeswahlbehörden und die Bundeswahlbehörde ihre Beschlüsse gefasst haben. Die Plätze eins, zwei und vier sind ja mit ÖVP, SPÖ und den Grünen fix vergeben.
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In der Wahlbehörde des Innenministeriums jedenfalls hält man sich noch bedeckt: Das sei eine "herausfordernde Aufgabe", mehrere Experten tüfteln noch.
Für den Verfassungsjuristen Heinz Mayer ist die Sachlage mit Verweis auf die Nationalrats-Wahlordnung völlig eindeutig. Dort steht " . . . die Reihenfolge der Parteien, die im zuletzt gewählten Nationalrat vertreten waren, (hat sich) nach der Zahl der Mandate, die die Parteien bei der letzten Nationalratswahl im ganzen Bundesgebiet erreicht haben, zu richten."
"Bei der letzten Wahl hat das BZÖ nicht kandidiert, daher kann es auch nicht auf den dritten Platz gereiht werden", sagt Mayer. Der Verfassungsgerichtshof lege Wert darauf, dass die Wahlvorschriften strikt nach ihrem Wortlaut auszulegen seien, argumentiert Mayer, "um zu verhindern, dass es zu Manipulationen kommt".
Zu einem ganz anderen Schluss kommt naturgemäß das BZÖ. Bündnisobmann Peter Westenthaler sieht überhaupt kein Problem für das BZÖ. Denn seiner Meinung nach geht es darum, wer derzeit die wahlwerbende Partei ist. Die Wahlpartei FPÖ von 2002 sei im Freiheitlichen Parlamentsklub - BZÖ aufgegangen. Und mit Ausnahme der beiden FPÖ-Abgeordneten Barbara Rosenkranz und Reinhard Bösch bekennen sich tatsächlich nur noch 2 der 18 Klubmitglieder zur FPÖ.
Aus dem Klub sei die "Wahlpartei BZÖ" hervorgegangen, argumentiert Westenthaler. Er verweist auch darauf, dass das BZÖ alle notwendigen Formalismen erfüllt habe (Unterstützungserklärungen, teilweise idente Kandidaten wie 2002). "BZÖ - Liste Westenthaler" wird unter diesem Namen in allen Bundesländern antreten, ausgenommen in Kärnten. Dort heißt es, auf welchem Listenplatz auch immer: "Die Freiheitlichen in Kärnten - Liste Jörg Haider - BZÖ".
Als das Liberale Forum nach der Abspaltung von der FPÖ im Jahr 1992 mit fünf Ex-FPÖ-Abgeordneten einen eigenen Parlamentsklub gründete, war der Fall anders gelagert. Bei der Nationalratswahl 1994 hat das LIF nämlich keinen Anspruch gestellt, eine FPÖ-Nachfolgerpartei zu sein.
Genau das ist aber der Knackpunkt. Einige Juristen gehen davon aus, dass dem BZÖ dieser Nachweis gelingen könnte, andere glauben nicht daran. Das Innenministerium dürfte sich schon dazu entschieden haben, nichts entscheiden zu wollen: Es könnte auch sein, dass die Reihung in den Ländern unterschiedlich erfolgt - nach Maßgabe der Landeswahlbehörde.