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Der expressionistische Rechtsstaat

Von Christian Ortner

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Christian Ortner.

Öffentliche und veröffentlichte Meinung verstehen Eigentum immer öfter nicht als Menschrecht, sondern als Rohstoff für vermeintliche Gerechtigkeit.


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Österreichs Regierung will per Verfassungsgesetz die obszön hohen Pensionen der Nationalbank und anderer staatsnaher Institutionen auf ein halbwegs erträgliches Maß reduzieren. Deutschlands Justiz hat einem alten Mann seinen Kunstschatz unter so starker Rechtsbeugung weggenommen, dass der "Spiegel" von "expressionistischem Rechtsstaat" schreibt. Und der Internationale Währungsfonds erörterte öffentlich, ob die Schuldenkrise der Staaten durch eine Teilenteignung der Sparer von 10 Prozent ihrer Guthaben zu beheben wäre.

Drei Ereignisse, die nicht kausal zusammenhängen. Trotzdem ist ihnen, und ganz besonders der öffentlichen Erörterung dieser Ereignisse, eines gemeinsam: eine eher nonchalante Geringschätzung des Rechtes auf Eigentum, ein sogar in der UN-Menschenrechtscharta festgeschriebenes Grundrecht.

Im öffentlichen Diskurs wird dieses Grundrecht hingegen oft als bloßes Ärgernis abgehandelt, auf das im Interesse einer frei flotierenden "Gerechtigkeit" keine allzu große Rücksicht genommen werden kann. Da fragen Kommentatoren mit moralinsaurer Entrüstung, warum nicht andere Immobilien des Sammlers Cornelius Gurlitt durchsucht werden - als ob in einem Rechtsstaat angemessen wäre, Privatwohnungen unbescholtener Bürger nach bisher verschollener Kunst zu durchforsten. Da wird - um den Betroffenen den Rechtsweg zum Verfassungsgerichtshof abzuschneiden - die inhaltlich ja durchaus gerechtfertigte Kürzung der öffentlichen Superpensionen wenig elegant in Verfassungsrang erhoben, um der veröffentlichten Meinung zu gehorchen. Und da wird in der internationalen Debatte ein staatlich organisierter Diebstahl von Sparguthaben debattiert, als sei anderer Leute Geld etwas, das man sich einfach nimmt, wenn man es braucht.

Natürlich wäre Gurlitt gut beraten, sich mit den Erben allenfalls durch seinen Vater unkorrekt erworbener Bilder das Einvernehmen zu suchen, auch wenn es juristisch nicht nötig sein mag. Natürlich gehören obszöne Superpensionen gesenkt. Und natürlich ist der Staat verpflichtet, seine Schulden irgendwie in den Griff zu bekommen.

Trotzdem ist es erschreckend, wie wenig in der Öffentlichkeit - und in Teilen der veröffentlichten Meinung - der nötige Respekt vor dem Grundrecht auf Eigentum verankert ist und leichten Herzens zur Disposition jener Religionswächter gestellt werden, die sich als Hüter einer angeblichen Gerechtigkeit mit quasi übergesetzliche Strahlkraft gerieren.

Wird es üblich und gängiges Verfahren, Eigentum als Dispositionsmasse zu betrachten, vor allem wenn es anderen gehört, erodiert die Basis unseres Wohlstandes. Denn der hält sich nie dort, wo Eigentum nicht unter dem Schutz der Rechtsordnung, aber vor allem auch einer stillen gesellschaftlichen Übereinkunft steht, es zu respektieren. All jene, die sich jetzt über die Beschlagnahmung der Gurlitt-Sammlung und die Beschneidung eines Teils der Superpensionen gerechtigkeitshalber freuen, hätten vielleicht für eine allfällige Teilenteignung ihrer Sparkonten deutlich weniger Verständnis. Schließlich gibt’s ja ein Grundrecht auf Eigentum, oder?

ortner@wienerzeitung.at