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"Der Fall Bloch-Bauer"

Von Ina Weber

Politik

Im Rechtsstreit zwischen Maria Altmann und der Republik Österreich geht es um sechs Bilder von Gustav Klimt, die sich im Besitz der Österreichischen Galerie Belvedere befinden.


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Es handelt sich um die Bilder "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Apfelbaum I", "Buchenwald (Birkenwald)", "Häuser in Unterach am Attersee" sowie "Amalie Zuckerkandl". Die ersten fünf davon sind im Testament von Adele Bloch-Bauer, die 1925 starb, erwähnt, in dem sie ihren Mann Ferdinand bat, nach seinem Tod die Bilder der Republik Österreich bzw. der Österreichischen Galerie Belvedere zu schenken.

Der jüdische Industrielle Ferdinand Bloch-Bauer wurde in der NS-Zeit enteignet und musste in die Schweiz flüchten, wo er 1945 mittellos starb. In seinem Testament hat er seine Neffen und seine zwei Nichten als Alleinerben eingesetzt.

Die Klimt-Bilder wurden noch zu Lebzeiten Ferdinand Bloch-Bauers von einem von den Nazis eingesetzten kommissarischen Verwalter an das Museum übergeben bzw. verkauft.

Die testamentarische Bitte Adele Bloch-Bauers an ihren Ehemann, die Bilder der Galerie zu übergeben, wurde in einem Gutachten der Finanzprokuratur als verbindlich qualifiziert. Auf Grund dieses Gutachtens hatte sich im Jahr 1999 der Kunstrückgabebeirat in einer Empfehlung gegen eine Rückgabe ausgesprochen. Ministerin Elisabeth Gehrer hatte daraufhin den Erben empfohlen, zu klagen.

Anwalt Randol Schoenberg brachte für die heute 89-jährige Nichte der Bloch-Bauers, Maria Altmann, im Jahr 2000 in den USA eine Klage gegen die Republik Österreich ein, nachdem sie eine Klage in Österreich auf Grund der hohen Kosten nicht weiter verfolgte.

Nachdem 2004 das US-Höchstgericht die Zuständigkeit der US-Gerichte im Rechtsstreit um die Klimt-Bilder anerkannte, einigten sich die beteiligten Parteien auf eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits mittels Schiedsgericht in Österreich. Am 1. November 2005 soll der Fall entschieden sein.