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Der Finanzausgleich wird verlängert, der Druck für Reformen sinkt

Von Brigitte Pechar

Analysen

Die Verlängerung des geltenden Finanzausgleichs um ein Jahr bis Ende 2014 wurde in den Verhandlungen zwischen Finanzminister und Landeshauptleuten einvernehmlich und rasch getroffen. Der politische Beobachter vermutet dahinter Kalkül und Vorteile für beide Seiten.


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Der Finanzausgleich regelt, kurz gesagt, die Aufteilung von Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben zwischen den und innerhalb der verschiedenen staatlichen Ebenen. Es mache Sinn, bestimmte Rahmenprozesse gleichzuschalten und eine Anpassung an die mittelfristigen Planungen vorzunehmen, erläutert etwa Wifo-Budgetexpertin Margit Schratzenstaller: Der mittelfristige Finanzrahmen, den die Regierung bis Ende April zu verabschieden hat, geht bis Ende 2014; detto das Stabilitätsprogramm, das Ende April nach Brüssel gemeldet werden muss - und damit einhergehend auch der Stabilitätspakt. Die Zustimmung der Länder zu den Budgetzielen im Stabilitätspakt bedeutet auch Planungssicherheit insofern, als sie von den gegebenen Finanzbeziehungen ausgehen wollen und nun auch können.

Der Nachteil der Verlängerung des bestehenden Finanzausgleichs besteht darin, dass er den Reformdruck herausnimmt. Nach den drei großen, sich leider jedoch widersprechenden Spitalsreformplänen, die zwischen November und März präsentiert wurden, hatte man noch damit gerechnet, dass diese unter dem Diktat des spätestens 2013 neu zu verhandelnden Finanzausgleichs möglichst rasch Realität werden. Jetzt haben sich die Akteure Zeit und Luft verschafft. Zwar werden die Länder ohnehin schon vorher beginnen müssen, die Spitalskostenschraube zu senken - die Steiermark schließt etwa gerade das Kleinkrankenhaus Hörgas/Enzenbach -, die große Strukturreform der Spitalslandschaft wird jedoch wohl aufgeschoben.

Ebenso ist die Frage der Landeslehrer. Zur Erinnerung: Nachdem Unterrichtsministerin Claudia Schmied ein Controlling dieser Kosten - der Bund zahlt die Landespflichtschullehrer zur Gänze, die Lehrer an berufsbildenden Pflichtschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen zur Hälfte - einführen wollte, haben die Länder sämtliche Lehrer reklamiert. Die Debatte wurde vorläufig damit beendet, dass im Wesentlichen alles beim Alten bleiben soll. Eine endgültige Entscheidung sollte bis zum Greifen des neuen Lehrer-Dienst- und Besoldungsrechts ab dem Schuljahr 2012/13 getroffen sein.

Für die Verlängerung des Finanzausgleichs spricht eine Bereinigung dieses sehr unübersichtlichen Verteilungsmechanismus. Mehr Zeit braucht etwa die Debatte darüber, ob Länder und Gemeinden nicht eine gewisse Steuerkompetenz erhalten sollten. Nicht ausblenden sollte man aber auch die Vorteile einer Verlängerung für die Parteien: Damit können sie im Wahljahr 2013 konfliktträchtige Debatten vermeiden.

Siehe auch:Strafe für Defizitsünder - theoretisch