Das Österreichische Normungsinstitut ON hat einen Fachausschuss gegründet, der Richtlinien für die Dienstleistung "Persönliche Finanzplanung" erarbeiten soll.
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Auf internationaler Ebene gibt es schon seit dem Frühjahr 2001 ein Technisches Komitee, das sich mit Finanzdienstleistern befasst. Den Anstoß dazu gab der US-amerikanische Verband der "Certified Financial Planners" (CFP, Internet: http://www.cfp-board.org ).
Laut einer Aussendung des Österreichischen Normungsinstituts ist persönliche Finanzplanung eine ganzheitliche Beratungsdienstleistung, die aus Auftragsvergabe, Datenaufnahme, Analyse und Planung, Dokumentation, Betreuung mit Realisierung und periodischer Kontrolle besteht. Der nun geschaffene Fachausschuss FNA 244 hat als Ziele:
- die Definition einer klaren Sprachregelung für den Bereich der persönlichen Finanzplanung;
- die Definition der Dienstleistung "Persönliche Finanzplanung" als solche;
- Transparenz des Marktes und der angebotenen Dienstleistung(en) und damit verbunden die Stärkung des Vertrauens der Konsumenten;
- Qualitätssicherung in bezug auf Dienstleistung durch Definition eines "Code of Good Practice" in Bezug auf die Diensleistungserbringung;
- Sicherstellung des Qualifikationsniveaus der Dienstleister durch Definition einer qualifizierten Ausbildung sowie von ethischen Verhaltensmaßregeln.
Die Normen sollen nicht nur den Konsumenten dienen - also jenen Personen, die Geld anlegen -, sondern auch denen, die dabei beraten. Dazu gehören neben Finanzplanern auch Banken, Versicherungen, Aufsichtsbehörden und Interessensvertretungen.