Banken melden Zinsen an Finanz. | Schwarzgelder im Ausland werden | offengelegt. | Wien. Zum 1. Juli vergangenen Jahres ist in 25 europäischen Mitgliedsländern sowie in diversen europäischen Drittstaaten die EU-Zinssteuer-Richtlinie in Kraft getreten. Die Richtlinie sieht eine gegenseitige Meldepflicht für bestimmte Zinserträge vor, die ein im jeweils anderen EU-Mitgliedsland ansässiger EU-Bürger kassiert. Meldepflichtig sind die kontoführenden Banken als so genannte "Zahlstellen".
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Gemeldet werden persönliche Daten und der Wohnsitz des Kontoinhabers, Name und Anschrift der Bank (Zahlstelle), die Kontonummer und der vereinnahmte Zinsertrag. Österreich selbst meldet keine Kapitalerträge von Bankkunden aus dem EU-Ausland, erhält aber von den anderen Mitgliedstaaten Kontrollmeldungen übermittelt. Diese Meldungen müssen gemäß der Richtlinie binnen sechs Monaten nach dem Ende des Steuerjahres des Mitgliedstaates, in dem die Zahlstelle niedergelassen ist, übermittelt werden. Nachdem in den Mitgliedstaaten das Steuerjahr im Regelfall dem Kalenderjahr entspricht, werden in der zweiten Hälfte dieses Jahres die ersten Kontrollmeldungen bei den österreichischen Finanzbehörden eintreffen.
Die Meldungen dürften dabei jene österreichischen Immobilienbesitzer "im Schlaf überraschen", die in EU-Ländern, welche das Kontrollmeldeverfahren praktizieren (also etwa Spanien oder Portugal), Immobilien besitzen, die sie bislang dem heimischen Fiskus verschwiegen haben. Zwar unterliegen weder "diskrete" Vermietungseinkünfte der Meldepflicht noch die Tatsache, dass Herr und Frau Österreicher in dem Ferienland Immobilienbesitz unterhalten - so die landläufige Meinung.
Was jedoch vielfach übersehen wird ist der Umstand, dass mit jeder Auslandsimmobilie auch laufende Kosten anfallen, etwa für Wohngeld, Instandhaltungsrücklagen oder Hausverwaltung. Im Regelfall müssen Wohnungseigentümer hierfür eine Kontoverbindung unterhalten und Einzugsermächtigung erteilen. Solche Girokonten werden demzufolge stets im Haben geführt und für das laufende Guthaben werden vielfach Tagesgeldzinsen gezahlt.
Finanz wird hellhörig
Diese Zinseinkünfte unterliegen nun der Meldepflicht nach der EU-Richtlinie. Die Bank (Zahlstelle) meldet den Kontoinhaber, das Konto und den Zinsertrag. Und damit gelangt das Girokonto ins Visier der Wohnsitzfinanzämter, was dort selbstverständlich die berechtigte Frage auslöst, weshalb denn ein Österreicher ausgerechnet an diesem Ort ein niedrig verzinstes Girokonto unterhält, welches der heimischen Finanzverwaltung bislang verschwiegen wurde?
Schwarzgeld-Verdacht
Schnell begründet sich ein Zusammenhang mit Anschaffungen aus Schwarzgeldvermögen und/oder diversen Schwarzeinnahmen (beispielsweise aus vermieteten Immobilien) oder der Besitz von wertvollen Wirtschaftsgütern, die mit nicht versteuerten Geldern gekauft wurden und bei denen Aufwendungen zu verrechnen sind oder Erträge anfallen (neben Immobilien können das auch Yachten sein). In jedem Fall dürften die ersten EU-Kontrollmeldungen regelmäßig zu Nachforschungen im Privatbereich der Steuerpflichtigen führen.
Auslandsimmobilien können eine solide und diskrete Geldanlage darstellen. Es müssen allerdings gewisse "Spielregeln" beachtet werden. So kaufen beratene Geldanleger Auslandsimmobilien in Spanien beispielsweise über eine Gesellschaft, der Sociedada Limitada, die der österreichischen GmbH entspricht.
Dies hat den Vorteil, dass nur diese als Eigentümerin der Immobilien aufscheint und auch das Girokonto, das diese Gesellschaft zum laufenden Unterhalt bei einer Bank unterhält, nicht im Rahmen der EU-Zinssteuer-Richtlinie von der Zahlstelle gemeldet wird. Denn diese meldet nur Zinserträge auf Konten natürlicher Personen.
Anton-Rudolf Götzenberger ist Fachbuchautor in München.