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Kein grünes Licht aus München, aber auch kein rotes.
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Wien/München. Damit hat in Österreich wohl niemand gerechnet: Die Bayerische Landesbank (BayernLB) sagt weder ja noch nein zu dem von der Republik geplanten Verkauf des Hypo-Balkangeschäfts an den US-Fonds Advent und die Osteuropa-Bank EBRD. Obwohl die frühere Mutter der Hypo Alpe Adria dabei ein Mitspracherecht hat, verzichtet sie jetzt darauf. Stattdessen fordern die Bayern einmal mehr jene 2,4 Milliarden Euro zurück, die sie vor Jahren als Kredite in die Hypo gepumpt hatten und um die seit 2013 vor Gericht gestritten wird. Wobei sie für die Rückzahlung nun aber ein 14-tägiges Ultimatum stellen.
Dass München "schmollt" und das erhoffte Okay für den Verkauf der Hypo-Balkanbanken schuldig bleibt, bedeutet unterdessen nicht, dass der in den Kernpunkten bereits ausverhandelte Deal noch zu platzen droht. Zumal weder Advent noch die EBRD abspringen wollen: "Wir arbeiten weiter auf einen Abschluss der Transaktion hin", hieß es am Donnerstag zur "Wiener Zeitung". Damit ist das Interesse des Konsortiums, in dem die EBRD Juniorpartner ist, nach wie vor intakt.
Nicht festlegen wollte sich ein Advent-Sprecher aber, ob der Deal wie von österreichischer Seite angestrebt noch in diesem Jahr besiegelt wird. Denn noch seien eine Reihe von Detailfragen zu klären. Die dafür nötigen Gespräche würden jedoch unabhängig vom fehlenden Okay der BayernLB geführt, betonte der Sprecher.
Dass Advent und EBRD bereit sind, die Transaktion durchzuziehen, hat in der Bundesregierung wohl für großes Aufatmen gesorgt. Beim Verkauf der Hypo-Südosteuropa-Sparte steht für die Republik viel auf dem Spiel. Diese Sparte bis zur Jahresmitte 2015 zu veräußern ("Signing"), ist eine Auflage der EU für die in die Hypo geflossenen Staatsmilliarden. Sollte dieser Geschäftsteil der Hypo bis dahin keinen Käufer gefunden haben, müsste Österreich ihn abwickeln. Eine Abwicklung würde jedoch Milliarden kosten, den Schaden hätte der Steuerzahler.
Dieses mögliche Szenario war auch der Grund, warum Finanzminister Hans Jörg Schelling der BayernLB am vergangenen Dienstag mit einer Schadenersatzklage gedroht hatte, falls diese dem geplanten Verkauf an Advent/EBRD nicht zustimmt. Da es kein dezidiertes "Njet" gab (was wiederum mit einem stillschweigenden Okay ident wäre), beide Bieter an Bord bleiben und der Verkaufsprozess somit fortgeführt wird, ist diese Drohung nun vom Tisch.
Bayern fühlen sich übergangen
Für Verkäufe und Abspaltungen bei der Hypo hatte sich die BayernLB einst - in den Verträgen zu ihren Milliardenkrediten für ihre Tochter - ein Mitspracherecht einräumen lassen, damit ihre finanziellen Ansprüche keinesfalls einen Nachteil erleiden. Im Zusammenhang mit dem Balkan-Deal teilte sie der Hypo-Nachfolgegesellschaft Heta Asset Resolution nun jedoch mit, dass beim angestrebten Verkauf der Balkan-Sparte keine Zustimmung aus Bayern notwendig sei. Argumentiert wird in München, dass man sich durch die im Vorfeld stattgefundene - interimistische - Auslagerung der Balkanbanken an die staatliche Bankenbeteiligungsgesellschaft Fimbag übergangen fühlte. "Der Heta und der Fimbag war bewusst, dass hier ein vertragliches Übertragungsverbot bestand", so die BayernLB, die darin "rechtswidriges" Vorgehen sieht.
Die Heta hält dem entgegen, dass die Übertragung des Südosteuropa-Netzwerks die Umsetzung eines EU-Beihilfenbescheids sowie geltender österreichischer Gesetze sei. "Aus der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben kann keine Rechtsverletzung entstehen", betonte die Heta am Donnerstag.
Die Hypo-Südosteuropabanken lagern seit Ende Oktober, seit Umwandlung der Hypo in eine staatliche Abbaufirma (Heta), bis zum Verkauf bei der Fimbag. Die BayernLB kritisiert daran, dass Österreich auf diese Weise das bayrische Mitwirkungsrecht "vertragswidrig umgangen" habe.
Unabhängig davon hat die Landesbank im Streit um ihre Hypo-Milliarden den Druck auf Österreich erhöht. Aus ihrer Sicht hat die Republik 14 Tage Zeit, um die umstrittenen 2,4 Milliarden Euro zurückzuzahlen. Sollte das nicht geschehen, müsste Österreich mit einer Klage rechnen. "Wir halten uns alle rechtlichen Möglichkeiten offen", sagte ein Sprecher der BayernLB am Donnerstag. Österreich sieht sich hingegen weiter nicht in der Pflicht, die verlangten Gelder zu retournieren. Nach wie vor wird hier die Rechtsposition vertreten, dass diese Darlehen Eigenkapitalersatz sind und nicht zurückgezahlt werden müssen, da sie der Hypo gewährt wurden, als diese bereits in der Krise war.
Ein Schreiben an Schelling
Nichtsdestotrotz hat die BayernLB am Donnerstag in einem Brief an Finanzminister Schelling die Republik ultimativ aufgefordert, ihr die Kredite in voller Höhe zurückzuzahlen. Ihre Forderung leiten die Bayern aus einer Garantiehaftung aus dem Vertrag über den Hypo-Verkauf an Österreich Ende 2009 ab. Darin heißt es: "Im Falle der Aufspaltung der Bank oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Maßnahme, nach der die Lebensfähigkeit der Bank nicht mehr gewährleistet ist, wird der Bund (Österreich) die BayernLB rechtzeitig im Vorhinein verständigen und stellt der Bund auf Verlangen der BayernLB die Rückzahlung der zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Darlehen und Kreditlinien der BayernLB an die Bank sicher."
Weil die Republik - so jedenfalls die Lesart in Bayern und in Brüssel - im Zuge der Hypo-Verstaatlichung für die Kredite der Bayern in der Hypo bürgte, hat die EU diese Garantien als Beihilfen eingestuft. Dagegen hat Österreich Nichtigkeitsbeschwerde eingereicht. Das Finanzministerium bekräftigte am Donnerstag die österreichische Rechtsposition noch einmal: Die Behauptung der Bayern, wonach Österreich für deren Refinanzierungslinien eine Garantie übernommen habe, sei "unzutreffend" und bereits seit 2012 Gegenstand eines Streits vor dem Europäischen Gerichtshof.