Billigere Zusatzversicherungen. | Verbesserung bei Arbeitslosengeld. | Wien. Sie sind schon arm dran, die Kleinunternehmer - das findet zumindest die Wirtschaftskammer Wien (WKW). Deshalb kämpft sie für eine bessere soziale Absicherung von Kleinunternehmern.
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Sind diese nämlich krank, dann schauen sie durch die Finger. Anders als Dienstnehmer bekommen Selbstständige kein Krankengeld für die Zeit, die sie statt in der Arbeit im Bett verbringen. Bei längerer Krankheit kann das besonders kleinere Gewerbetreibende in eine finanzielle Notlage bringen.
Daher lockt die Gewerbliche Sozialversicherung zur Freude der WKW seit 1. April mit billigen Zusatzversicherungen für Selbständige, die deren krankheitsbedingten Verdienstentgang ersetzen. Statt 4,25 Prozent der Beitragsgrundlage kostet die Zusatzversicherung jetzt nur mehr 2,5 Prozent. Abschließen kann diese jeder Selbstständige bis zum 60. Lebensjahr, der in der gewerblichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Im Krankheitsfall bekommt er dann 60 Prozent der Beitragsgrundlage als tägliches Krankengeld und 80 Prozent bei Spitalsaufenthalt.
Einspringer für Kranke
Eine weitere Unterstützung für Selbstständige gibt es bereits seit vergangenem Jahr durch die sogenannte Betriebshilfe. Bei einem medizinisch begründeten Arbeitsausfall von mehr als zwei Wochen stellt der Verein "Betriebshilfe für die Wiener Wirtschaft" Selbstständigen qualifizierte Personen zur Verfügung, die für eine gewisse Zeit einspringen und die Führung des Betriebs übernehmen.
Nicht nur im Krankheitsfall müssen Selbstständige mit härteren Bedingungen kämpfen. Auch der Arbeitslosenschutz schaut für sie sehr mager aus. Vom Gesetz her haben Selbstständige nämlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ein solcher kann sich lediglich aus einer früheren Arbeitnehmertätigkeit ergeben.
Doch auch hier gibt es Einschränkungen. Arbeitslosengeld steht nämlich grundsätzlich nur dann zu, wenn die Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate insgesamt 52 Wochen ausgemacht hat. Macht sich ein Arbeitnehmer für längere Zeit selbstständig, würde er den Arbeitslosengeldanspruch verlieren, wenn der zeitliche Rahmen ausläuft. Die WKW hat deshalb auf eine Erstreckung der Rahmenfrist auf die Dauer der selbstständigen Tätigkeit gepocht und diese auch erreicht. Die Frist kann - zumindest in diesem Jahr - während der Selbstständigkeit nicht ablaufen. Diese Regelung wird jedoch jährlich geändert, beklagt Günter Steinlechner von der Sozialpolitischen Abteilung der WKW. Er wünscht sich eine dauerhafte Lösung im Arbeitslosenversicherungsgesetz.
All jene Selbstständigen, denen kein Arbeitslosengeld aus einer unselbstständigen Tätigkeit zusteht, bleiben auf der Strecke. Für sie fordert WKW-Präsidentin Brigitte Jank eine Arbeitslosenversicherung auf freiwilliger Basis.
Selbstverantwortung
Ulrich Schuh, der Leiter der Abteilung Ökonomie im Institut für Höhere Studien, sieht die soziale Absicherung von Selbstständigen differenzierter. "Jede Sozialleistung muss bezahlt werden", ruft er ins Gedächtnis. Er hält die Möglichkeit für Selbstständige, sich freiwillig zu versichern, prinzipiell für "sinnvoll". Diese müssten für ihren Sozialschutz selber aufkommen. "Bei einem Selbstständigen geht man davon aus, dass er Risiken besser einschätzen kann", so Schuh.